Neue Hinweisschilder klären über Regeln im Schlosswald auf

20.02.2008 | Herten

Hundebroschüre informiert über Sauberkeitsoffensive

3439 Hunde gibt es in Herten und stetig werden es mehr. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der angemeldeten Hunde um etwa 23 Prozent gestiegen. Besonders zwischen Hundebesitzern und anderen Nutzern von Hertens Grünanlagen kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten. Um ein möglichst reibungsloses Miteinander zu ermöglichen, sollte sich jeder an bestimmte Grundsätze halten.

Matthias Klar ist der zuständige Förster des Regionalverbandes und legt großen Wert darauf, Unklarheiten zu beseitigen. Aus diesem Grund freut er sich über die großen neuen Hinweisschilder aus Holz, die an jedem Waldeingang auf die „Spielregeln“ hinweisen. Einer der wichtigsten Grundsätze: „Alle Hunde sind im Schlosswald und auf den dortigen Wiesen und Weiden immer an der Leine zu führen.“ Sie dürfen nur auf der extra ausgewiesenen Hundeauslaufwiese, der südlichsten der „Weyheschen Taschen“, frei gelassen werden. Auf der Freilaufwiese dürfen alle Hunde (mit Ausnahme der in §§ 3 und 10 Landeshundegesetz genannten Rassen) dann nach Herzenslust tollen und toben. Diese Regel ist keine Schikane, sondern für den Schutz der Natur und der vielen freilebenden Tiere im Wald unerlässlich.

Nur an Sonntagen ist die Freilaufwiese vorläufig zwischen neun und 12 Uhr geschlossen, denn dann findet die „Fifischule“ der Kreisjägerschaft statt. Wer Interesse hat, mit seinem Hund an der Fifischule teilzunehmen, kann Wilhelm Dreckmann, Obmann der Kreisjägerschaft kontaktieren (02364/8317). Matthias Klars Kollege Hans Georg Knappe weist außerdem darauf hin, dass viele Spaziergänger Angst vor Hunden haben und Hundehalter hierauf Rücksicht nehmen müssen. „Im Schlosswald nutzen Jogger, Spaziergänger, Radfahrer und Hundebesitzer gemeinsam einen relativ kleinen Raum, darum ist es unerlässlich, dass sich alle an gewissen Regeln halten.“

Auch Beate Kleibrink, Mitarbeiterin der Stadt Herten weiß, dass viele Hundebesitzer unsicher sind, welche Vorschriften für ihren Hund gelten. In Gesprächen mit Hertener Bürgern klärt Kleibrink unter anderem darüber auf, dass Hunde, die über 40 cm hoch oder über 20 Kilo schwer sind, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint werden müssen. „Viele Hundehalter fühlen sich ins Abseits gedrängt, wenn man sie darauf aufmerksam macht, dass sie ihr Tier nicht überall frei laufen lassen dürfen. Aber wir haben überhaupt nichts gegen Hunde, sondern möchten nur für ein freundliches und problemloses Miteinander sorgen“, erklärt Kleibrink. Auch die Frage nach Hundetoiletten komme immer wieder auf, doch die Erfahrung zeige, dass diese nicht angenommen und bereitgestellte Tüten für Hundekot in großer Stückzahl entwendet werden. Beate Kleibrink rät deshalb: „Einfach einen kleinen Stapel Tüten neben die Hundeleine legen und zum Spaziergang mitnehmen.“ Eine Hundebroschüre weist noch einmal darauf hin, wie wichtig die Entsorgung des Hundekots durch das Herrchen oder Frauchen ist, denn die „Häuflein“ bieten den idealen Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer. Die Broschüre wird durch Beate Kleibrink und die Kinderfreunde verteilt. Übrigens gilt auf Spielplätzen ein generelles Hundeverbot.

Genaue Auskunft darüber, wo ein Hund angeleint werden musst, finden Hundehalter in der Verordnung der Stadt Herten über die Anleinpflicht, in Kraft getreten im November 2006.

Alle Hunde sind in folgenden Anlagen an der Leine zu führen:

  • Hertener Friedhöfe
  • Schlosspark und Schlosswald Herten
  • Naherholungsgebiet Backumer Tal
  • Grünanlage Katzenbusch (zwischen der Nimrodstraße, Jägerstraße, Herner Straße und Katzenbuschstraße)
  • Halde Disteln
  • Halde Hoppenbruch
  • Alter Friedhof Herten-Mitte


Außerdem gilt für große Hunde - ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 Kilogramm Gewicht - die  Anleinpflicht auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Da der Schlosswald ein gesetzlich ausgewiesenes Naturschutzgebiet ist, gelten hier für alle Bürger noch einmal besondere Verhaltensregeln.

  • generelle Rücksichtnahme auf alle Besucher (Hundebesitzer, Jogger, Radfahrer und Spaziergänger)
  • motorisiertes Fahren, darf nur mit der Erlaubnis der RVR erfolgen
  • Reiten ist untersagt
  • Auf den gekennzeichneten Wegen bleiben
  • Landwirtschaftliche Nutzflächen nicht betreten und keine Hunde frei laufen lassen
  • Hunde sind an der Leine zu führen
  • Vom 1. März bis 31. Oktober darf nicht geraucht werden
  • offene Feuer sind ganzjährig verboten
  • Keinen Abfall oder Müll zurücklassen
  • Holz oder sonstige Rohstoffe dürfen nicht mitgenommen werden
  • Keine laute Musik hören
  • Zum Schutz der Nachtaktiven Tiere ist der Wald am Tag zu besuchen

Pressekontakt: Pressestelle, Anne Schwierz, Telefon: 02366/303180, E-Mail: a.schwierz@herten.de



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Hinweisschilder Schlosswald