2007 erging in 40 (2006: 54) Fällen ein Namensänderungsbescheid. Vornamensänderungen erfolgten für 30 (2006: 46) Personen. Schließlich sind im vorigen Jahr in 7 (2006: 5) Fällen die Anträge nach Beratung zurückgezogen oder -gestellt worden.
Zunehmend mehr Anträge beziehen sich auf eingebürgerte Personen sowie auf Aussiedler aus der ehemaligen UdSSR, die aus Migrationsgründen zum ursprünglich deutschen Familiennamen der mütterlichen Abstammungslinie zurückkehren wollen. Die häufigsten Vornamensänderungen entfielen auf den Wegfall des Vaternamens und die „Eindeutschung“ von in Polen beurkundeten Namen.
Die Gebühren betragen für die Namensänderung 1.000 Euro und bei der Änderung des Vornamens 250 Euro. Eine Gebührenermäßigung erfolgt bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Namensänderung.
Nach Städten und Gemeinden aufgeschlüsselt ergibt sich folgendes Bild (siehe Tabelle).
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