Zukünftige Petrijünger müssen zur Erlangung ihres ersten Fischereischeines umfassendes Wissen in einem schriftlichen Prüfungsteil mit 60 Fragen aus sechs Sachgebieten nachweisen. Danach ist das waidgerechte Zusammenstellen von Angelgerät gefragt und abschließend wird eine ausreichende Artenkenntnis über die heimischen Fische verlangt.
Das Ergebnis der Fischerprüfung 2007 stellt sich im Vergleich zu 2006 wie folgt dar: (siehe Tabelle 1).
Zur Ausübung der Jagd ist der Besitz eines Jagdscheines erforderlich. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 610 Jagdscheine (2006: 733) erteilt, bei denen es sich um Neuerteilungen bzw. Verlängerungen handelte. Davon waren 217 Ein-Jahres-Jagdscheine, 12 Zwei-Jahres-Jagdscheine, 366 Drei-Jahres-Jagdscheine, 11 Tages-Jagdscheine, 4 Jugend-Jagdscheine.
Vor der ersten Erteilung eines Jagdscheines müssen die angehenden Waidmänner und -frauen jedoch eine Jägerprüfung nach den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes ablegen. Diese besteht aus einem schriftlichen Teil, einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung.
Das Ergebnis der diesjährigen Jägerprüfung im Vergleich zu 2006: (siehe Tabelle 2).
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