06. März 2008

Landkreistag Nordrhein-Westfalen: Verfassungsausschuss - Reformen der Versorgungs- und Umweltverwaltung von den Kreisen durchweg gut bewältigt

Rhein-Erft-Kreis/Kreis Viersen

In den Kreisen Nordrhein-Westfalens sind die am 1. Januar vollzogenen Reformen der Versorgungs- und Umweltverwaltung weitgehend reibungslos über die Bühne gegangen. "Die neuen Aufgaben im Schwerbehindertenrecht und Elterngeld sowie im Umweltrecht, die zum Jahreswechsel vom Land auf die Kreise, kreisfreien Städte und Landschaftsverbände übergegangen sind, konnten in der Regel ohne gravierende Schwierigkeiten und zur Zufriedenheit der betroffenen Menschen angegangen werden. Auch das Land hat uns das bestätigt", betonte Peter Ottmann bei der Sitzung des Verfassungsausschusses des Landkreistags Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) im Rhein-Erft-Kreis. Der Gremienvorsitzende und Landrat des Kreises Viersen verwies aber auch auf Schwierigkeiten, die vor Ort häufig nur gelöst werden konnten, indem die Kreise im Interesse der betroffenen Menschen eigene Mitarbeiter und Sachressourcen eingesetzt haben. "Die Kreise mussten teilweise auf eigene Kosten dafür sorgen, dass die neuen Abteilungen ans Laufen kommen. Eigentlich wäre das Aufgabe des Landes gewesen", sagte der Ausschussvorsitzende.

Die insgesamt fast 2000 ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes seien von den neuen kommunalen Aufgabenträgern positiv empfangen worden und durchweg hoch motiviert. Nur vereinzelt habe es Klagen einiger früherer Landesbediensteter gegen die Zuweisung zu einer Kommune gegeben.

Die Ausschussmitglieder bekräftigten bei der Sitzung außerdem ihre langjährige Forderung gegenüber der Landesregierung, den so genannten einheitlichen Ansprechpartner im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie bei den Kreisen und kreisfreien Städten und nicht etwa bei den Wirtschaftsverbänden oder Kammervereinigungen zu verorten. An diesen Ansprechpartner sollen sich Unternehmen aus anderen EU-Staaten künftig wenden, wenn sie hierzulande ihre Dienstleistungen offerieren möchten. "Es bietet sich an, diese Anlaufstelle auf kommunaler Ebene zu schaffen, weil hier ohnehin bereits die Mehrzahl der Genehmigungszuständigkeiten gebündelt vorliegt. Nur so kann verhindert werden, dass zusätzliche Bürokratie aufgebaut werden muss", erklärte Ottmann. "Die kommunale Ebene verfügt zudem über erhebliche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und eben auch den Wirtschaftskammern." Auch ein jüngst vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums durchgeführtes Planspiel habe bestätigt, dass die kommunale Ebene im Vergleich zu Kammern und möglichen Kooperationen aus Kammern und Kommunen die Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners am besten erledigen könne.

Der Ausschuss für Verfassung, Verwaltung und Personal setzte sich ferner für eine leistungsorientierte Bezahlung im Öffentlichen Dienst auch für die Beamten ein. Es sei nur konsequent, nicht nur die Angestellten für gute Arbeit belohnen zu können, sondern eben auch die verbeamteten Staatsdiener. Dafür müsse der Landesgesetzgeber zeitnah die notwendigen Voraussetzungen schaffen. In diesem Zusammenhang forderten die Gremienmitglieder die Gewerkschaften "ver.di" und "DBB Tarifunion" dazu auf, von weiteren Streiks abzusehen und mit maßvollen und nicht überzogenen Forderungen an den Verhandlungstisch zurückzukehren. "Die kommunalen Kassen sind leer. Trotz zuletzt gestiegener Steuereinnahmen ist die Mehrzahl der Kommunen nach wie vor nicht einmal in der Lage, die laufende Aufgabenerledigung ohne zusätzliche Kreditaufnahmen zu finanzieren, geschweige denn die überzogenen Gehaltsforderungen der Gewerkschaften zu erfüllen", brachte es Peter Ottmann auf den Punkt.

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes NRW mit rund 10,7 von landesweit insgesamt 18 Millionen Einwohnern.


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