Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressestelle
Seiteninhalt

Vertragsnaturschutz: Neue Förderprogramme


Fördermaßnahmen im Rahmen der Niedersächsischen Agrarumweltprogramme (NAU) und des Kooperationsprogramms Naturschutz
10. April 2008

Für ausgewählte Gebiete bietet das Land Niedersachsen Vertragsnaturschutz für Dauergrünland an. Auf freiwilliger Basis können Landwirte Vereinbarungen für die Landnutzung mit dem Naturschutz abschließen und sich ihre Leistungen honorieren lassen. Ziel des Vertragsnaturschutzes ist es vor allem, das Dauergrünland zu erhalten und damit die Entwicklung der dort lebenden Tier- und Pflanzenarten zu verbessern. Besonderer Schwerpunkt in den Grünlandgebieten ist der Erhalt von Wiesenvogel-Lebensräumen. Die Fördermaßnahmen im Vertragsnaturschutz werden nach einem "Baukastenprinzip" im Rahmen der „Niedersächsischen Agrarumweltprogramme“ (NAU) des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landentwicklung sowie des „Kooperationsprogramms Naturschutz“ des Niedersächsischen Umweltministeriums angeboten. Dabei wird durch das Landwirtschaftsministerium jeweils die Basisförderung bereitgestellt und die darüber hinaus gehenden Leistungen für den Naturschutz werden vom Umweltministerium übernommen. Gefördert wurde bisher nach dem „handlungsorientierten Prinzip“, das heißt, der Landwirt geht in einer Laufzeit von fünf Jahren vertraglich geregelte Bewirtschaftungsvereinbarungen mit dem Land Niedersachsen ein, worin beispielsweise Düngung, Mahdtermin oder Tierbesatz festgelegt sind. Diese Möglichkeit des Vertragsnaturschutzes wird auch zukünftig in den bisherigen Fördergebieten angeboten werden, wobei ganz individuell zwischen verschiedenen, einzelbetrieblich passenden Bewirtschaftungspaketen ausgewählt werden kann. Parallel wird in der Förderperiode 2007 – 2013 erstmalig auch eine „ergebnisorientierte Honorierung ökologischer Leistungen“ in der Landwirtschaft angeboten. Unter dem Stichwort „Blumenwiesen“ können artenreiche Grünlandbestände finanziell gefördert werden. Das Besondere: an die Honorierung sind keine Bewirtschaftungsauflagen geknüpft. In den in Frage kommenden Grünlandschlägen müssen allerdings bestimmte Pflanzenarten aus einer 31 Arten umfassenden, niedersachsenweit geltenden Kennartenliste gleichmäßig verteilt vorkommen. Diese Kennarten sind der Anhaltspunkt für extensiv genutztes und artenreicheres Grünland und leicht zu erkennen. Damit ist der Landwirt in der Regel selbst in der Lage einzuschätzen, ob ein Grünlandschlag gefördert werden kann. Im Rahmen einer fünfjährigen Vertragslaufzeit kann der erbrachte Nachweis zurzeit mit bis zu 215 Euro je Hektar und Jahr honoriert werden. Das zwischen dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium und dem Niedersächsischen Umweltministerium abgestimmte Förderprogramm wird seit 2007 in ausgewählten Regionen Niedersachsens angeboten. Zu den Gebieten zählt auch die Fehntjer- und Bagbander Tief Niederung (Natura 2000-Gebiet), die bereits 2005 an der Grundlagenerprobung des Programms beteiligt war. Für den Förderzeitraum ab 2008 ist nun eine wesentliche Erweiterung der Förderkulissen vorgesehen. Im Landkreis Leer umfasst das Förderprogramm jetzt die Bereiche der Gemeinde Moormerland und der Gemeinde Hesel. Einzelheiten zu den Vertragsbedingungen und Fördergebieten sind bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bewilligungsstelle Aurich und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Außenstelle Naturschutzstation Fehntjer Tief, zu erfragen. Weitere Ansprechpartner stehen in der Naturschutzbehörde des Landkreises Leer zur Verfügung. Internet: www.umwelt.niedersachsen.de (Menüpunkte: Natur und Landschaft – Fördermöglichkeiten – Kooperationsprogramm Naturschutz).

Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Ein extensiv bewirtschaftete Grünlandfläche in Moormerland

Ein extensiv bewirtschaftete Grünlandfläche in Moormerland
Informationen zum Medium

Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer


Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200
E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de

presse-service.de Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Kontakt

Büro des Landrats/Pressestelle
Amtsleiter / Pressesprecher
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1254
Fax: 0491 926-1200
E-Mail oder Kontaktformular
Büro des Landrats/Pressestelle
Pressesprecherin
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1149
Fax: 0491 926-91149
E-Mail oder Kontaktformular