08. Mai 2008
Kreis Viersen
"Werden diese Mittel auf eine versiegelte Fläche gebracht, die über die Kanalisation, Drainagen, Straßeneinläufe oder Regen- und Schmutzwasserkanäle entwässern, können die Wirkstoffe direkt oder spätestens beim nächsten Regenschauer in die Kanalisation gelangen", so Röder. Von dort gelangen die Stoffe weiter in den nächsten Bach, weil sie auch in den Kläranlagen nicht abgebaut werden. "Das führt zu Problemen im Grund- und Oberflächenwasser", berichtet der stellvertretende Amtsleiter. Wer Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen benutzt, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Pflanzenschutzmittel dürften nur auf Flächen angewandt werden, die landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden. "Dazu zählen beispielsweise Beete im Garten oder Parkanlagen." Doch es geht auch ohne chemische Zusätze: "Mit Messer, Hacke, Flämmgerät, scharfen Besen oder Hochdruckreinigern lässt sich das Unkraut auf versiegelten Flächen entfernen", empfiehlt Rainer Röder. Bei kleineren Flächen könne auch heißes Wasser ohne Zusätze benutzt werden. Weitere Informationen im Internet unter www.wasser-und-pflanzenschutz.de oder beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer unter der Telefonnummer 0228-7032114.
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Röder, Rainer
Abteilungsleiter Abfall, Bodenschutz, Altlasten
Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Röder, Rainer
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