21. Mai 2008

Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen informiert: Förderung von Wärmepumpen (mit Foto)

Kreis Viersen

Der Ausbau erneuerbarer Energien wird vom Bund gefördert. Neben Solarkollektoren und Biomasseheizkesseln gehören dazu auch effiziente Wärmepumpen. Diese unterliegen grundsätzlich der Genehmigungspflicht durch die untere Wasserbehörde des Kreises Viersen. Darauf macht das Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen jetzt aufmerksam. Im Jahr 2008 wurden im Kreis Viersen schon mehr als 30 Wärmepumpen genehmigt, im vergangenen Jahr waren es etwa 130. Ein Merkblatt über die Nutzung der Erdwärme als Energiequelle mit Hilfe einer Wärmepumpe sowie Antragsunterlagen können im Internet unter www.kreis-viersen.de (Stichwort Wärmepumpen) herunter geladen werden. Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Antragsformulare gibt es auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft unter www.bafa.de.

Alle weiteren Fragen beantwortet Margarete Otrzonsek vom Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen der Kreisverwaltung Viersen unter der Telefonnummer 02162-391276 oder unter der E-Mail margarete.otrzonsek@kreis-viersen.de.

www.kreis-viersen.de


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Wärmepumpe

Ortsbesichtigung: Margarete Otrzonsek vom Amt für Technischen Umweltschutz prüft vor Ort gemeinsam mit Reiner Scheepers die Bohrungen für die Erdsonden. Foto: Horst Siemes/Kreis Viersen - Abdruck honorarfrei
Wärmepumpe

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Kaspar Müller-Bringmann
Pressesprecher
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