25. Juni 2008

Die neue Technische Regel für Gasinstallationen ist in Kraft

Stadtwerke haben Mitarbeiter und Installateure geschult / Kunden werden noch benachrichtigt

Herten - Seit April gilt eine neue Technische Regel für Gasinstallationen (TRGI). Sie nimmt sowohl Installateure als auch Kunden stärker in die Pflicht. In den Räumen der Hertener Stadtwerke wurden bereits 41 Installateure und Mitarbeiter der Hertener Stadtwerke in das neue Regelwerk eingewiesen.

Die TRGI wird von der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) erstellt. Basis für die Neuauflage ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Sie garantiert die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gashandwerks und ist für alle Arbeiten an Gasinneninstallationen und Gasgeräten bindend. „Die Schulung bei den Hertener Stadtwerken – oder eine gleichwertige Schulung – ist deshalb auch Voraussetzung für die Verlängerung der Konzession der Handwerksbetriebe“, sagt Ludger Triffterer, Bereichsleiter Gasversorgung.

Dadurch war die Resonanz auf das Seminar-Angebot des Installateursausschusses der Hertener Stadtwerke groß: 41 Hertener Handwerker haben an der Schulung teilgenommen. Ausgestattet mit umfangreichen Kursunterlagen, verfolgten sie aufmerksam den Vortrag von Andreas Bungert, dem Fachmann von der DVGW. Die aktuelle TRGI ist deutlich umfangreicher als ihre Vorgängerin und enthält viele neue Pflichten für Installateure und Kunden.

Ziel des neuen Regelwerkes ist es vor allem, die Sicherheit der Gasanlagen während ihrer langen Lebensdauer zu gewährleisten. Um das zu gewährleisten, müssen die Installationen von Kunden und Fachleuten regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft werden. Die Installateure müssen diese Prüfungen für ihre Kunden nachvollziehbar dokumentieren. So hat der Kunde zum Beispiel beim Einbau von Neuanlagen ein Recht auf eine Skizze oder Fotos vom Verlauf verdeckter Rohre in seinem Haus.

Jedoch auch der Kunde muss sich noch besser um seine Anlage kümmern: Einmal im Jahr wird für ihn eine Sichtkontrolle aller Installationen von Hausanschluss bis Rohrleitung fällig. Diese Sichtkontrolle kann allerdings auch ein Installateur für ihn übernehmen. Sollten dabei Schäden entdeckt oder vermutet, muss in jedem Fall ein Fachmann hinzugezogen werden. Versucht ein Laie, die Anlage zu reparieren, kann es im Schadensfall Probleme mit der Versicherung geben. Auch wenn keine offensichtlichen Schäden entdeckt werden, ist in regelmäßigen Abständen eine Wartung fällig: Gasgeräte – wie etwa die Warmwassertherme – müssen zum Beispiel jährlich überprüft werden, Rohrleitungen alle zwölf Jahre. Ob Hausbesitzer oder Mieter den Wartungsdienst bestellen müssen, ist in der Regel im Mietvertrag festgelegt. Eine Auflistung aller neuen Pflichten und Rechte erhalten Kunden der Hertener Stadtwerke nach den Sommerferien.

Mit der neuen TRGI ändert sich auch das Verhalten bei Notfällen: Wenn ein Kunde in seiner Wohnung Gas riecht, ruft er die Hertener Stadtwerke an. Soweit ist alles beim Alten. Stellen die Mitarbeiter der Stadtwerke selbst auch Gasgeruch fest, müssen sie die Gasversorgung sofort unterbrechen – leider auch im Winter. Das ist neu: Bisher haben die Hertener Stadtwerke in solchen Fällen eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt.  Bei verminderter Gebrauchsfähigkeit hatten die Kunden vier Wochen Gelegenheit, den Schaden beheben zu lassen. Aber auch jetzt müssen sie nicht lange frieren: Der Handwerker-Notdienst der Hertener Stadtwerke repariert die Gasanlage auch am Wochenende. Nach erfolgreicher Reparatur nehmen die Hertener Stadtwerke auch die Gasversorgung umgehend wieder auf. Unter 02366/307-112 erreichen Kunden täglich von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr einen qualifizierten Sanitär- und Heizungsinstallateur.

Weitere Infos: www.hertener-stadtwerke.de

Pressekontakt: Hertener Stadtwerke GmbH, Stefanie Hasler, Telefon: 02366/307-237, E-Mail: s.hasler@herten.de


Wir können Ihnen zu dieser Meldung folgende Medien anbieten:

Andreas Bungert schult die Installateure.

Info: Referent [Download]


41 Installateure sind zu den Hertener Stadtwerken gekommen, um sich über die neue Technische Regel zu informieren.

Info: Installateure [Download]