28. Oktober 2008

Amt für Ordnung und Straßenverkehr: Neue Bestimmungen für Passfotos im Führerschein

Kreis Viersen

Für Passfotos im Führerschein gibt es ab 30. Oktober neue Bestimmungen: Die Lichtbilder für die Anträge auf die so genannte Fahrerlaubnis müssen dann den Bestimmungen der Passverordnung entsprechen. Darauf weist das Amt für Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Viersen hin. Die Fotos werden nicht mehr im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. "Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben sein. Dabei muss es frontal und in der Fotomitte aufgenommen werden", berichtet Iris Thoma-Wankum, Leiterin der Führerscheinstelle. Die Gesichtshöhe müsse den Vorgaben der Foto-Mustertafel und Passbild-Schablonen entsprechen. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein sowie in etwa auf gleicher Höhe in einem vorgegebenen Bereich liegen. Die Kopfhaare müssen nicht komplett abgebildet sein. "Schwarz-Weiß-Aufnahmen sind auch erlaubt", so Thoma-Wankum.

Ab sofort dürfen im Amt für Ordnung und Straßenverkehr nur noch Anträge mit einem Passfoto, dass den neuen Anforderungen entspricht, angenommen werden. Die Mitarbeiter haben entsprechende Foto-Mustertafeln und Schablonen erhalten, damit sie die Anforderungen überprüfen können. "Für bereits gestellte Anträge muss aber kein neues Foto nachgereicht werden" so Iris Thoma-Wankum.

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Thoma-Wankum, Iris

Straßenverkehrsamt Abteilungsleiterin Führerscheine/Fahrschulen Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Thoma-Wankum, Iris

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