16. November 2008

Richtig heizen macht den Winter preiswerter

Energietipp des Monats: Das Bundesbauminsterium fördert den Austausch von Nachtspeicheröfen

Herten - Nachtspeicherheizungen kosten im Unterhalt viel Geld und sind echte Klimakiller. Deshalb will die Bundesregierung sie mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2020 komplett verbieten. Wer seinen Nachtspeicher schon in diesem oder nächsten Jahr abschafft, kann auf Fördermittel hoffen. Aber auch mit effizienteren Gas- oder Fernwärmeheizungen lässt sich noch eine Menge einsparen.

Rund 1,4 Millionen Haushalte heizen noch mit Nachtspeicheröfen. Sie haben gleich mehrere Nachteile: Die klobigen Kästen sind wahrlich keine Schmuckstücke. Zudem sind sie unflexibel, weil die nachts gespeicherte Wärme nur tagsüber abgegeben wird. Die mit Strom betriebenen Heizungen brauchen verhältnismäßig viel Energie, um Wärme zu erzeugen. Das macht sie schädlicher für die Umwelt als Erdgas und Fernwärme. Der hohe Energieaufwand macht sich auch auf der Stromrechnung bemerkbar: Im Vergleich zu Ergas und Fernwärme sind Nachtspeicheröfen relativ schlecht zu regeln und im Verbrauch oft teuerer.

Hausbesitzer, die noch auf Nachtspeicherheizungen setzen, können bei Austausch dieser Geräte jetzt finanzielle Unterstützung beantragen: Das Bundesbauminsterium fördert den Austausch von Nachtspeicheröfen gegen energieeffizientere Heizvarianten mit 250 Euro pro Gerät. Allerdings muss der Antrag auf Förderung bis spätestens 2009 gestellt werden. Und: Das Ministerium fördert den Austausch nur in maximal 50 Wohnungen pro Eigentümer. Infos zum Förderprogramm gibt es telefonisch im Bundesbauministerium unter 0228/ 99 401 1642.

Mieter können nicht von diesem Förderprogramm profitieren. Sie sind in der Regel auf das Heizsystem angewiesen, das der Wohnungseigentümer ausgesucht hat. Doch auch sie können beim Heizen Energie und Geld sparen, wenn sie ein paar einfache Regeln befolgen:

* Nachts sollten alle Rollläden und Vorhänge geschlossen sein. Das hält die Wärme in der Wohnung.
* Heizkörper sollten nicht zugestellt werden. Lange Vorhänge und Möbel vor der Heizung – und auch unnötige Heizungsverkleidungen – verursachen zusätzliche Heizkosten. Für die Steuerung der Wärmeabgabe empfiehlt sich ein Thermostatkopf mit Fernfühler.
* Türen zu weniger beheizten Räumen sollten geschlossen bleiben.
* Zum Lüften sollte die Heizung abgestellt werden. Dabei gilt: Viermal am Tag für fünf Minuten Stoßlüften sollte auch im Winter sein.
* Nachts und bei längerer Abwesenheit sollten die Heizkörper und Thermostate herunter gestellt werden. Aber zu kalt sollte es auch dann nicht werden: Wenn die Wohnung auskühlt erhöht sich erstens die Schimmelgefahr. Und zweitens dauert es bis zu zwei Tagen, eine ausgekühlte Wohnung wieder aufzuheizen. Als Faustformel gilt: In älteren, schlecht gedämmten Gebäuden sollte die Temperatur nicht mehr als 4°C abgesenkt werden. Moderne Gebäude vertragen auch eine Absenkung von bis zu 7°C.

Zwar hat jeder Mensch eine eigene Wohlfühl-Temperatur. Rund 20°C reichen aber in der Regel als Raumtemperatur aus. Im Badezimmer darf es etwas mehr, in der Küche etwas weniger sein. Zum Schlafen reicht weniger in jedem Fall: Nachts braucht es nicht mehr als 15°C bis 17°C, um entspannt zu schlafen.

Wer keinen separaten Thermostat hat, an dem sich die Temperatur direkt einstellen lässt, sondern die Temperatur mit Thermostat-Ventilen am Heizkörper regeln muss, kann die Temperatur an folgenden Richtwerten festmachen: Das Sternchen * steht für den reinen Frostschutz, also etwa 5°C, Stufe 1 sind etwa 12-14°C, Stufe 2 16-18°C, Stufe 3 20-22°C, Stufe 4 24-26°C und Stufe 5 28-30°C.

Weitere Energiespartipps: www.hertener-stadtwerke.de

Pressekontakt: Hertener Stadtwerke GmbH, Stefanie Hasler, Telefon: 02366/307-237, E-Mail: s.hasler@herten.de


Wir können Ihnen zu dieser Meldung folgendes Medium anbieten:

Wer die Temperatur am Heizkörper bewusst regelt, kann Geld sparen.

Info: Energietipp November08 [Download]