Bei einem Kopflausbefall des Kindes müssen die Eltern handeln: Sie sind gesetzlich verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die das Kind besucht, den Befall mitzuteilen, damit dort einer weiteren Verbreitung vorgebeugt werden kann. Zum raschen Erkennen und Behandeln eines Kopflausbefalls sollte frühzeitig ärztlicher Rat eingeholt werden. Ein ärztliches Attest ist zur Wiederzulassung nach dem Infektionsschutzgesetz zunächst nicht erforderlich. Die Einrichtungen können jedoch unter Berufung auf ihr Hausrecht darauf bestehen.
Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung ist nach dem IfSG verpflichtet, das Gesundheitsamt über einen Kopflausbefall zu benachrichtigen. „Wenn anzunehmen ist, dass die Schule oder die Kinderbetreuungseinrichtung der Übertragungsort war, hat das Gesundheitsamt im Rahmen der gesetzlich festgelegten infektionshygienischen Überwachung der Kindergemeinschaftseinrichtungen die Aufgabe, sich um die betroffene Einrichtung zu kümmern. Unsere Leistungen reichen von der Beratung über die Kontrolle der Maßnahmen in der Einrichtung gegebenenfalls bis hin zur Untersuchung von Kindern“, erläutert Dr. Winzer-Milo.
Eine optimale Behandlung des Kopflausbefalls besteht nach heutiger Auffassung in der Kombination mechanischer, chemischer und physikalischer Wirkprinzipien. Am Tag der Diagnose (Tag 1) soll – unter genauer Beachtung aller Hinweise der Hersteller – mit einem geeigneten Insektizid behandelt werden. Weil bis zum 7. bzw. 8. Tag noch Larven nachschlüpfen und ab dem 11. Tag junge Weibchen bereits neue Eier ablegen können, ist eine Wiederholungsbehandlung am Tag 9 oder 10 dringend erforderlich. Ergänzend wird mehrfaches nasses Auskämmen empfohlen. „Mögliche Fehler in der Behandlung, die das Überleben von Eiern, Larven oder Läusen begünstigen, sind zu kurze Einwirkzeiten, zu sparsames Ausbringen des Mittels, eine ungleichmäßige Verteilung des Mittels, eine zu starke Verdünnung des Mittels in triefend nassem Haar oder das Unterlassen der Wiederholungsbehandlung“, warnt Dr. Winzer-Milo.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreises Unna hat Faltblätter zum Thema „Kopfläuse“ in deutscher, türkischer und russischer Sprache erstellt, die von Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Weitergabe an die Eltern angefordert werden können. Auf der Homepage des Kreises Unna (www.kreis-unna.de (Kreishaus, Gesundheit und Verbraucherschutz, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst) kann dieses Faltblatt auch heruntergeladen werden.
Weitere Informationen gibt es im Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises bei Dr. Petra Winzer-Milo, Tel. 02303/27-1159, E-Mail petra.winzer-milo@kreis-unna.de oder bei Dr. Bernhard Jungnitz, Tel. 02303/27-1153, E-Mail bernhard.jungnitz@kreis-unna.de .
Bildzeile:
Ein Kopflausbefall ist unangenehm. Wichtig ist die richtige Behandlung und die Kontrolle des Behandlungserfolges.
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