Winterdienst in Herten

20.11.2008 | Herten

Übersicht über Zuständigkeiten und Aufgaben

Den Wetterfröschen glaubend steht bei uns der Winter vor der Tür. Darum wird es auch im Ruhrgebiet Zeit, sich auf die besonderen Witterungsbedingungen einzustellen und den Winterdienst zu organisieren.

Diesen schreibt der Gesetzgeber insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherung vor – für die Stadtverwaltung und den Zentralen Betriebshof Herten (ZBH) ebenso wie für die Bürger, genauer gesagt die Eigentümer oder Pächter eines erschlossenen Grundstücks (im offiziellen Sprachgebrauch Anlieger).

Die Fachleute vom ZBH haben eine Übersicht erstellt, die über Zuständigkeiten und Pflichten, aber auch über die Aufgaben des ZBH beim Winterdienst informiert:

Wer ist für was zuständig und wann?

Der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) ist im Auftrag der Stadt tätig, um die Straßen, eigenständigen oder getrennten Radwege, öffentlichen Wege und Plätze sowie vor städtischen Grundstücken zu streuen bzw. zu räumen. Für die Gehweg-Winterwartung sind die Anlieger zuständig. Der ZBH erfüllt seine Pflicht auf den Straßen zwischen 7 und 22 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ab 9 Uhr. Der Anlieger muss seine Pflicht von 7 bis 20 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr zu erfüllen.

Die Verkehrssicherheit muss spätestens zwei Stunden nach dem Schneefall oder Auftreten der Glätte wieder hergestellt worden sein. Nur bei anhaltendem starkem Schneefall oder anhaltendem Eisregen kann davon abgewichen werden. Nur dann kann später geräumt oder gestreut werden, also nach dem Ende der Niederschläge. Da die Pflicht in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr besteht, hat der Anlieger auch dafür zu sorgen, dass während seiner Abwesenheit (z.B. Arbeit oder Urlaub) der Winterdienst durch eine „Ersatzperson“ durchgeführt wird.

Öffentliche Straßen, Radwege und Plätze: Zuständigkeit liegt beim ZBH

Rund die Hälfte aller Hertener Straßen werden im Winter durch den ZBH von Eis und Schnee befreit. Innerhalb der geschlossenen Ortslage ist der ZBH zuständig, außerhalb sind es der Kreis Recklinghausen und Straßen NRW.

Für den ZBH sind das rund 75 km (einfache Strecke), die mehr oder weniger häufig abgefahren werden müssen. Die Straßen werden nach Dringlichkeitsstufen unterteilt, wovon die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 solange behandelt werden, bis diese „frei“ sind. Erst dann werden Straßen der Dringlichkeitsstufe 2 und 3 behandelt. In der Dringlichkeitsstufe 1 befinden sich Straßen mit der größten Verkehrsbedeutung und gefährliche Stellen. Hierzu gehören beispielsweise die Feldstraße, die Westerholter Straße und der Paschenberg.

In den Dringlichkeitsstufen 1 bis 3 werden alle Straßen behandelt, die auch in der Reinigungsgruppe I, gemäß Anhang der Straßenreinigungssatzung der Stadt Herten, eingeordnet sind.

Eigenständige Radwege (Kennzeichnung: Blaues Schild mit einen Fahrrad) oder getrennte Radwege (Blaues Schild mit senkrechter Trennungslinie zwischen Fußgänger und Fahrrad) sowie „Andere Radwege“ (gestalterische Abgrenzung zum Gehweg, aber ohne Verkehrsschild) werden vom ZBH betreut. Radfahrer müssen sich, wie auch die Autofahrer, dennoch den Witterungsverhältnissen anpassen und entsprechend vorsichtig fahren. Sollte ein Radweg noch nicht geräumt sein, sollten die Radfahrer vorsichtshalber absteigen. Alternativ dürfen sie auf die geräumte / gestreute Straße ausweichen.

Wie erfüllt der ZBH seine Aufgaben?

Bis zu 20 Mitarbeiter (ohne städtische Hausmeister) sind im Winterdienst tätig. Die Mitarbeiter stammen aus den Bereichen Grünflächenunterhaltung, Straßenreinigung, Tiefbau und Abfallwirtschaft. Daher können sie im Falle eines Winterdiensteinsatzes nicht ihre eigentlichen Tätigkeiten ausführen. Im Bereich Abfallwirtschaft ist besonders geschickter Personaleinsatz erforderlich, weil die tägliche Arbeit, die termingerechte Abfuhr der Abfälle, trotzdem durchgeführt werden muss.

Im Oktober / November werden die eingesetzten Fahrzeuge und Maschinen für den Winterdienst umgerüstet. Spezielle Fahrzeuge, die nur für den Winterdienst eingesetzt werden und ansonsten in der Halle stehen, sind unrentabel, in unseren Breitengraden unüblich und werden daher vom ZBH nicht beschafft. Daher ist eine Einsatzplanung, die auch die Kontrollen und die Bereitschaft außerhalb der üblichen Arbeitszeit regelt, sehr wichtig. Wettervorhersagen spielen dabei eine große Rolle.

In der Winterperiode von November bis März werden spezielle Winterdienstbereitschaften eingesetzt. Straßen bzw. Gehwege werden besonders kontrolliert. Wenn laut Wettervorhersage mit Eis oder stärkerem Schneefall zu rechnen ist, werden weitere Mitarbeiter in Bereitschaft versetzt. In nächtlichen Stunden, zw. 22 und 4 Uhr, müssen keine Kontrolle und kein Winterdienst auf den Straßen durchgeführt werden. Entsprechend beginnt um 4 Uhr morgens für Mitarbeiter des ZBH die Winterdienstbereitschaft.

Insgesamt fallen pro Winter in Herten, der sich leider nie detailliert berechnen oder planen lässt, durchschnittlich 600 Personalstunden an. Es werden rund 250 t Salz gestreut. Auf Gehwegen wird auch ein Gemisch oder Sand gestreut.

Die Großstreuer, also die Fahrzeuge für die Straße, verwenden ein Gemisch aus Salz und Sole. Die Kombination hat mehrere Vorteile: Das Salz wirkt schneller, es wird durch nachfolgende Pkws nicht fortgetragen oder verweht und es wird insgesamt weniger Salz bei gleicher Wirkung benötigt. Das eingesetzte Salz ist Natriumchlorid (Kochsalz). Aber aufgrund eines chemischen Zusatzes, der eine Verklumpung verhindert, ist es nicht fürs Frühstücksei oder die Suppe zu verwenden.

Öffentliche Gehwege, Plätze, Parkflächen und Gehwege vor städtischen Grundstücken werden vom ZBH ebenfalls geräumt / gestreut. Wassergebundene Wegen, wie z.B. im Schlosspark, werden nicht gestreut. Dort wird gegebenenfalls geräumt. Auf den Friedhöfen werden nur die wichtigsten Hauptwege und der Haupteingang betreut. Die Passanten sind also angehalten, sich der Witterung anzupassen. Sie müssen insbesondere auf Wegen, die nicht ein hohes Verkehrsaufkommen oder Personenaufkommen haben oder nur Erholungszwecken dienen, verstärkt aufpassen.

Gehwege, kombinierte Rad- und Gehwege sowie Bushaltestellen vor Privatgrundstücken: Zuständigkeit liegt beim Anlieger

Der Anlieger (Eigentümer oder Pächter eines erschlossenen Grundstücks) ist verpflichtet, Winterdienst vor bzw. entlang seines Grundstücks auf dem Gehweg zu betreiben. Wenn sich das Grundstück an einer Anliegerstraße (entsprechend der Reinigungsgruppe V, laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Herten) befindet, ist der Anlieger auch für die Fahrbahn, in der Regel bis zur Fahrbahnmitte, zuständig. Die Fahrbahn ist aber nur unter Beachtung der eigenen Sicherheit zu betreuen!

Neben dem Gehweg sind auch kombinierte Rad- und Gehwege (Kennzeichnung: Blaues Schild mit waagerechter Trennungslinie zw. Fußgänger und Fahrrad) sowie Bushaltestellen zu betreuen. Es ist mindestens ein Weg von mindestens 1m Breite frei zu halten, bei kombinierte Rad- und Gehwegen entsprechend breiter. An der Bushaltestelle muss großzügig geräumt werden, damit ein sicheres Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. Diese Aufgaben hat auch der ZBH vor Grundstücken, wo die Stadt Anlieger ist, zu erfüllen.

Wie erfüllt der Anlieger seine Aufgaben?

Der zum Winterdienst Verpflichtete (z.B. Mieter) muss organisatorische Maßnahmen treffen, damit auch während seiner Abwesenheit (z.B. Arbeit oder Urlaub) auf einen Wintereinbruch reagiert werden kann – d.h. er muss eine „Ersatzperson“ zur Durchführung beauftragen. Der Anlieger hat seine Pflicht von 7 bis 20 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr zu erfüllen.

Der Verpflichtete hat die Aufgabe, innerhalb von zwei Stunden nach dem Schneefall oder Auftreten der Glätte die Verkehrssicherheit wieder hergestellt zu haben. Nur bei anhaltendem starken Schneefall oder anhaltendem Eisregen kann davon abgewichen werden und später geräumt oder gestreut werden, d.h. nach dem Ende der Niederschläge.

Der Eigentümer kann sich auch entsprechender Firmen, z.B. Hausmeisterservice, bedienen, muss aber auch dann bei diesen Stichproben durchführen. Wenn der Winterdienst vollständig unterlassen bleibt, handelt der Eigentümer ordnungswidrig. Das kann mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Weitere Informationen sind der Straßenreinigungssatzung der Stadt Herten sowie dem Anhang (Straßenreinigungsliste) zu entnehmen. Die Satzung ist auch im Internet einzusehen: www.herten.de und im Suchfeld „Winterdienst“ eingeben.

Die wichtigsten Hinweise werden auch im ZBH-Wertstoffkalender für 2009 aufgeführt, der Ende des Jahres an alle Haushalte in Herten verteilt wird.

Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366/303227, eMail: s.kuechmeister@herten.de



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

ZBH - Wintereinsatz 2 (11.05)

ZBH - Wintereinsatz 3 (11.05)