18. Dezember 2008
Kreis Viersen
Das neue Recht schafft nun den rechtlichen Rahmen für die bundesweite Einführung der elektronischen Personenstandsregister. Bis 2013 müssen die Standesämter ihre Register umgestellt haben. Die lange Frist wurde eingeräumt, da sich die technischen Verfahren noch in der Testphase befinden und die Umstellung erhebliche organisatorische, technische und datenschutzrechtliche Vorbereitungen erfordern. Alle neun Standesämter des Kreises Viersen werden dennoch am 30. Dezember mit Unterstützung des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein auf eine neue elektronische Software umstellen. Dies kann an diesem Tag und auch noch am 2. Januar zu Publikumseinschränkungen in den Standesämtern führen.
Die wesentlichen Neuerungen für die Bürger sind unter anderem:
Künftig gibt es Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- und Sterbeurkunden in deutscher und internationaler Form. Geburtsscheine und Abstammungsurkunden wird es nicht mehr geben. Bestehende Familienbücher werden nur noch eingeschränkt weitergeführt, neue nicht mehr angelegt. Grundsätzlich gibt es diese Dokumente im Standesamt der Gemeinde, in der das Ereignis stattfand. Durch die Elektronik soll es später auch möglich werden, seine Personenstandsurkunden in anderen Standesämtern zu bekommen. Das spart Wege und Zeit für die Bürger.
Im Ausland erfolgte Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Geburten und Sterbefälle können deutsche Staatsangehörige beim Standesamt ihres Wohnsitzes nachbeurkunden lassen. Daraus können deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden. Ausländische Mitbürger, die im Konsulat ihres Heimatstaates heiraten, können diese Ehe ebenfalls in ein deutsches Eheregister übertragen lassen und erhalten daraus deutsche Eheurkunden.
Zum 1. Januar 2009 gelten neue Gebühren. Die Bundesländer können unterschiedliche Gebührensätze festlegen, vorher war das einheitlich. In Nordrhein-Westfalen kostet die Ausstellung einer Personenstandsurkunde zehn Euro (vorher sieben Euro), Ehe-Anmeldung 40 oder 66 Euro (33 oder 55 Euro).
Die Personenstandsregister werden nur noch befristet durch das Standesamt fortgeführt. Sterbe-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Geburtsregister, die älter als 30, 80 beziehungsweise 110 Jahre sind, verlieren dann ihre Urkundskraft und werden anschließend von den kommunalen Archiven verwaltet. Dies betrifft alle früheren Sterberegister bis 1978, Eheregister bis 1928 und Geburtenregister bis 1898. Damit ergeben sich weitreichendere Möglichkeiten der Einsicht und Nutzung dieser Altregister, eine Verbesserung insbesondere für die Familienforscher.
Der derzeitige Altregisterbestand der Standesämter wird voraussichtlich in den ersten Monaten des Jahres an die Archive übergeben. Dann werden die Stadtarchive Willich und Viersen für die Altregister ihrer Standesämter und für die Register der übrigen Standesämter das Kreisarchiv in der Kempener Burg zuständig sein. In der Übergabephase sind die Register nur eingeschränkt zugänglich.
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Prüter, Günter
Abteilungsleiter der Allgemeinen Kreisordnungsbehörde
Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Prüter, Günter
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Kreis Viersen - Der Landrat
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