19. Dezember 2008
Kreis Viersen
Doch die Vereinbarung hat ihre Tücken: "Gültig ist eine solche Regelung nur dann, wenn sie von den Eltern, der erziehungsbeauftragten Person und dem Jugendlichen gemeinsam schriftlich bestätigt wird", so Buske. Bei Jugendschutzkontrollen in den vergangenen Wochen wurden mehrmals Fälschungen vorgelegt. "Deshalb werden wir in Zukunft bei Jugendschutzkontrollen die Eltern der Jugendlichen, die eine solche Bescheinigung vorlegen, anrufen und nach Namen, Telefonnummer und Alter der erziehungsbeauftragten Person fragen", erklärt Silvia Buske. "Stimmen die Angaben nicht überein, müssen die Jugendlichen die Diskothek verlassen und von ihren Eltern abgeholt werden."
Ein Formblatt zur Übertragung von Erziehungsaufgaben an eine von den Sorgeberechtigten eingesetzte Person kann im Internet unter www.kreis-viersen.de, Jugendamt, Jugendschutz herunter geladen werden. Weitere Informationen unter der Telefonnummer 02162-391868.
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Buske, Silvia
Silvia Buske, verantwortlich für den Jugendschutz beim Jugendamt des Kreises Viersen.
Foto: Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Buske, Silvia
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