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Presseinformation

19. Dezember 2008
17 Prozent der Väter im Kreisgebiet haben Elterngeld beantragt
Ein Blick zurück auf das Jahr 2008 – Heute: Elterngeld
Kreis Steinfurt. Es ist Dezember – Zeit für den Blick zurück auf das vergangene Jahr. Auch der Kreis Steinfurt zieht Bilanz: Was war los in 2008? Welche Arbeitsschwerpunkte haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung beschäftigt? In loser Folge ziehen wir Resümee – heute zum Thema Elterngeld.

Seit dem 1. Januar bearbeitet das Kreisjugendamt in Steinfurt die Elterngeldanträge. Von insgesamt 4482 Anträgen im Kreis Steinfurt, die von Januar bis November gestellt wurden, haben die Väter 762 gestellt. Dies entspricht einem Anteil von etwa 17 Prozent. Die meisten Väter haben das Elterngeld für zwei Monate beantragt. Vom 1. Januar bis zum 30. November wurde insgesamt an alle Berechtigten Elterngeld in Höhe von rund 20,4 Mio. Euro ausgezahlt.

Für das gesamte Jahr wird mit rund 4900 Anträgen gerechnet. Von Januar bis Dezember 2007 wurden lediglich 3577 Anträge gestellt. 367 Anträge hatten die Väter gestellt. Das entsprach einem Anteil von circa zehn Prozent. Das zeigt deutlich, dass das Elterngeld wesentlich mehr Eltern als früher das Erziehungsgeld erreicht. Kaum eine Familie verzichtet auf das Elterngeld. Vor allem der Anteil der Väter, die sich unterstützt durch das Elterngeld an der Betreuung des Neugeborenen beteiligen, steigt kontinuierlich. Vor der Einführung des Elterngeldes hatten lediglich 3,5 Prozent der Väter Elternzeit genommen.

Wie das Elterngeld konzipiert ist:

Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich erzielt hat.

Lag das Einkommen unter 1.000 Euro netto, können statt 67 Prozent bis zu 100 Prozent als Elterngeld gezahlt werden. Der unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit gezahlte Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro monatlich und die Begrenzung des Elterngelds auf maximal 1.800 Euro monatlich dienen ebenfalls der sozialen Ausgewogenheit.

Der Geschwisterbonus (Zuschlag von zehn Prozent auf das zustehende Elterngeld bzw. mindestens 75 Euro) trägt dem Umstand Rechnung, dass zwischen einem geringeren oder fehlenden Einkommen vor der Geburt des jüngsten Kindes und der Betreuung des älteren Kindes oftmals ein Zusammenhang besteht.

Das Kreisjugendamt Steinfurt informiert bei weiteren Fragen rund um das Elterngeld und die Elternzeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter folgenden Telefonnummern zu erreichen (die Zuständigkeiten richten sich nach dem Familiennamen des Kindes): Markus Hummelt (A-F), 02551/69-2572; Stefan Birresborn (G-K), 02551/69-2520; Silke Kaszynski (L-R, ST), 02551/69-2522; Laura Heckmann (S, SCH, T-Z), 02551/69-2593. Daniel Stroot, 02551/69-2571, berät rund um die Elternzeit.


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Mitarbeiter Elterngeldstelle



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de