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Presseinformation

23. Dezember 2008
„Steinfurter Vereinbarung“: Gewaltschutz ohne Reibungsverluste
Kreispolizeibehörde Steinfurt und Staatsanwaltschaft Münster kooperieren eng
Kreis Steinfurt. Die „Steinfurter Vereinbarung“ unterzeichneten jetzt Landrat Thomas Kubendorff für die Kreispolizeibehörde Steinfurt und der Leitende Oberstaatsanwalt Hans-Jochen Wagner für die Staatsanwaltschaft Münster. Diese Vereinbarung schreibt Standards bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Fällen häuslicher Gewalt fest.

Die Unterzeichnung steht am Ende einer Kette von Beratungen und Veranstaltungen zum Thema „Wirksames Einschreiten gegen häusliche Gewalt“. Landrat Kubendorff bedankte sich vor allem bei der Expertengruppe für die zielgerichtete Vorbereitung und erklärte: „Dieses ist die erste Vereinbarung zwischen einer Polizeibehörde und der Staatsanwaltschaft in ganz Nordrhein-Westfalen, die den Rahmen und die Details einer effektiven Zusammenarbeit so absteckt, dass die Inhalte des Gewaltschutzgesetzes ohne unnötige Reibungsverluste umgesetzt werden können.“

Leitender Oberstaatsanwalt Hans-Jochen Wagner betonte noch einmal nachdrücklich, wie wichtig seiner Behörde und der Kreispolizeibehörde Steinfurt ein wirksames Einschreiten gegen häusliche Gewalt ist. Eine drohende oder schon manifeste Gewaltspirale müsse gestoppt werden. Das Strafrecht und das Polizeirecht stellten dafür ein Bündel von abgestuften Instrumenten zur Verfügung. „Damit Strafverfolgung bei häuslicher Gewalt noch besser als bisher gelingt, sind dank des ,Runden Tisches Häusliche Gewalt Kreis Steinfurt’ die Instrumente der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei bei häuslicher Gewalt evaluiert und noch feiner abgestimmt worden“, so Wagner. Schwerpunkte der daraus folgenden Vereinbarung seien: Qualität der Ermittlungen, insbesondere der Beweissicherung, Beschleunigung der Verfahren und frühzeitige Einbindung der Gerichte.

Die „Steinfurter Vereinbarung“ kann nach Auffassung des Leitenden Polizeidirektors Wilfried Kampmann von der Kreispolizeibehörde Steinfurt auch eine Grundlage für entsprechende Vereinbarungen anderer Polizeibehörden in NRW mit der Staatsanwaltschaft sein. Er wolle sich dafür einsetzen, dass sie zumindest münsterlandweit umgesetzt wird.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung Steinfurt, Anni Lütke Brinkhaus, bedankte sich im Namen der Arbeitsgruppe „Recht“ des „Runden Tisches Häusliche Gewalt Kreis Steinfurt“ bei den allzeit aufgeschlossenen Gesprächspartnern dafür, dass es mit dem Abschluss der Vereinbarung gelungen sei, einen weiteren Meilenstein bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu setzen. Die Vereinbarung schließe eine weitere Lücke in der Vernetzung zur Bekämpfung häuslicher Gewalt.




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Steinfurter Vereinbarung



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de