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Presseinformation

29. Dezember 2008
2.657 Mal Besuch von der Lebensmittelüberwachung des Kreises
Ein Blick zurück auf das Jahr 2008
Kreis Steinfurt. Zeit für den Blick zurück auf das vergangene Jahr. Auch der Kreis Steinfurt zieht Bilanz: Was war los in 2008? Welche Arbeitsschwerpunkte haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung beschäftigt? In loser Folge ziehen wir Resümee – heute zum Thema Lebensmittelüberwachung.

2.657 Kontrollen führte dieses Jahr das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in 1.591 Lebensmittelunternehmen durch. Hierbei wurden in 870 Betrieben Verstöße – meistens wegen mangelnder Betriebshygiene – festgestellt. „Es ist ein häufiger Betriebswechsel in der Gastronomie und in der Imbissverpflegung zu beklagen. Die Neueinsteiger verfügen häufig nicht über das notwendige Fachwissen in Sachen Hygiene“, bedauert Dr. Josef Schulze Wettendorf, Leiter des Sachgebiets Lebensmittelüberwachung beim Kreis Steinfurt. Die Folge sind zahlreiche Belehrungen sowie gebührenpflichtige Verwarnungen und Nachkontrollen . 50 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro wurden aufgrund zahlreicher oder schwerwiegender Verstöße 2008 durchgeführt. In fünf Fällen musste sogar ein zeitlich befristetes Produktionsverbot angeordnet werden. Aber auch unzureichende Kenntlichmachung von Speisen und der in ihnen enthaltenen Zusatzstoffe auf Speisekarten oder Aushängen hatten die Lebensmittelkontrolleure immer wieder zu beanstanden.

Von den bislang entnommenen 2.416 Proben Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände, das sind beispielsweise Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt, Kleidung, Reinigungsmittel und Spielwaren, wurden 1.887 untersucht. 189 Proben waren nicht verkehrsfähig. 237 bemängelten die Kontrolleure wegen geringfügiger Abweichungen. In 86 Fällen wurden gegen die Unternehmer Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt, da die Zusammensetzung oder aber die Kennzeichnung der Produkte nicht den Rechtsvorschriften entsprach.

125 Mal informierten Verbraucher die Lebensmittelüberwachung über unhygienische Zustände in Lebensmittelbetrieben oder reklamierten die kurz zuvor gekauften Produkte. Mehrere Verbraucher gaben an, nach dem Verzehr erkrankt zu sein. Durch Untersuchung der Proben oder der Vergleichsproben konnte der eindeutige Nachweis einer Gesundheitsschädigung in keinem Fall erbracht werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Verbraucherbeschwerden um mehr als 100 Prozent angestiegen. „Dies zeigt, dass der Verbraucher immer kritischer seine Lebensmittel begutachtet und die Lebensmittelüberwachung informiert“, beobachtet Dr. Schulze Wettendorf.

Werden Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände als gesundheitlich bedenklich beurteilt, so hat die Behörde den Vorfall mittels eines elektronischen Schnellwarnsystems der vorgeordneten Behörde zu melden. Diese wiederum informiert die EU-Behörde sowie sämtliche im Inland zuständigen Überwachungsämter. Anhand der mitgelieferten Kundenlisten können die Behörden die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Betriebe erkennen und die Rücknahme der nicht verkehrsfähigen Produkte überwachen. Auf diese Weise soll eine Gesundheitsschädigung des Verbrauchers vermieden werden. Mehr als 50 derartiger Meldungen erreichten den Kreis Steinfurt. Häufigster Anlass waren krebserregende Weichmacher und verbotene Farbstoffe in Spielzeug, Salmonellen in getrockneten Pilzen oder hohe Schwermetallgehalte in Oliven. In fünf Fällen musste der Kreis Steinfurt eine Schnellwarnmeldung erstellen. Grund waren verbotene Weichmacher und Azofarbstoffe in Spielzeug.

Am Ende des Jahres wurden stark erhöhte Dioxin-Gehalte in irischem Schweinefleisch gemeldet. Die hohen Werte wurden auf die Verfütterung stark belasteter Futtermittel zurückgeführt. Nach ersten Meldungen waren auch Verarbeitungsbetriebe und Privatpersonen im Kreis Steinfurt mit irischem Schweinefleisch beliefert worden. Der Lieferbetrieb konnte jedoch nachweisen, dass sein Fleisch nicht belastet war. Die zuvor verfügten Verkaufsverbote wurden wieder aufgehoben.

Gemäß EU-Vorschriften müssen Lebensmittelunternehmer, die tierische Lebensmittel verarbeiten, unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung für ihre Produktionsstätte beantragen. Die seit 2004 eingeräumte Frist endet Ende 2009. Die von dieser Regelung betroffenen rund 30 Betriebe – in erster Linie Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe sowie Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung – wurden dieses Jahr auf Vorliegen der Voraussetzungen geprüft. „Nur wenige Betriebe haben jedoch bisher einen Antrag gestellt, so dass in 2009 noch viel Arbeit zu leisten sein wird“, so Dr. Schulze Wettendorf. Ohne Zulassung muss die Tätigkeit ab 2010 untersagt werden.

Auch in der Milchhygieneüberwachung führten Neuregelungen zu zusätzlichen Aufgaben. Denn die Lebensmittelüberwachung muss Milcherzeugerbetriebe, die die Grenzwerte bei Keim- und Zellzahl in der abgelieferten Milch nicht eingehalten haben, per Ordnungsverfügung mit einer Liefersperre reglementieren.

Um die Effizienz der Lebensmittelüberwachung in NRW zu steigern und personelle Engpässe schneller überbrücken zu können, hat das Land NRW den Beruf des amtlichen Kontrollassistenten kreiert. Die theoretische und praktische Ausbildung dauert sechs Monate – bei einem Lebensmittelkontrolleur 24 Monate. Der Kreis Steinfurt hat in 2008 zwei Personen zum Kontrollassistenten ausgebildet.


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Lebensmittelkontrolleur



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de