12. Januar 2009
Kreis Viersen
Zuständig ist das Versorgungsamt unter anderem für die Feststellung des Grades einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch und für die Gewährung von Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die für diese Behörde entstehenden Kosten werden zu einem Teil vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Die ungedeckten Kosten müssen sich Stadt und Kreis teilen. Insgesamt musste das Versorgungsamt im Schwerbehindertenrecht im vergangenen Jahr über 20.000 Erst- und Änderungsanträge beziehungsweise Widersprüche entscheiden. Beim Elterngeld wurden rund 5.300 Fälle bearbeitet.
"Mit der Qualität der bisherigen Aufgabenbewältigung sind wir sehr zufrieden und werden auch weiterhin dafür Sorge tragen, den Bürgern, die die Dienste des Versorgungsamtes in Anspruch nehmen, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Nach einem Jahr kann man feststellen, dass sich die Kooperation zwischen Mönchengladbach und dem Kreis Viersen in dieser Form bewährt hat", so Schmitz und Coenen. Das Versorgungsamt in der Fliethstraße 86-88 ist montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr geöffnet. Es ist auch für Kunden aus Viersen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. In unmittelbarer Nähe (Haltestelle Fliethstraße) halten die Buslinien 001, 002, 009, 019, 035 und 097. Direkt vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes Fliethstraße stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung. Weitere kostenlose Parkplätze finden sich in 200 Meter Entfernung (Parkplatz Flieschermühle). Die Versorgungsverwaltung ist unter der Telefonnummer 02161-25-0 zu erreichen.
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Coenen, Dr. Andreas
Kreisdirektor
Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Coenen, Dr. Andreas
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Kreis Viersen - Der Landrat
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