Wohnbebauung an der Schulstraße in Disteln

12.01.2009 | Herten

Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Nach den Richtlinien der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) lädt die Stadt ein zu einer öffentlichen Diskussion über die städtebaulichen Planungen für den Bebauungsplan Nr. 178 Wohnbebauung an der Schulstraße in Herten-Disteln.

Am Montag, 26. Januar, um 19 Uhr in Herten-Disteln, Friedenskirche, Kaiserstraße 167 wird mit den entsprechenden Entwürfen geplante städtebauliche Entwicklung auf der genannten Fläche vorgestellt. Diese Entwurfsunterlagen sind Grundlage für den zu entwickelnden Bebauungsplan.

Die Interessierten haben Gelegenheit Anmerkung zu machen und gemeinsam den Bebauungsplan zu diskutieren, („öffentliche Darlegung und Anhörung“).

Planungsziele zum Bebauungsplan 178
"Herten-Disteln, Wohnbebauung an der Schulstraße"

Die Nachnutzung der Fläche der Goetheschule II sowie der Sporthalle für eine Wohnbebauung stellt aufgrund der günstigen Lage eine sinnvolle Entwicklung dar. Im Zuge dessen ist es zweckmäßig, auch den südlich angrenzenden Bolzplatz für eine Wohnbebauung zu nutzen.

Die städtebaulichen Ziele der Bebauungsvorschläge sind:

  • Nutzung der Fläche für eine hochwertige Bebauung in Form von Stadtvillen in zweigeschossiger Bauweise sowie Einzel- und Doppelhäusern in ein- und zweigeschossiger Bauweise
  • Schaffung eines dreigeschossigen Seniorenwohnprojektes im „Eingangsbereich“ zur Siedlung an der Schulstraße
  • Erhalt der vorhandenen öffentlichen Grünflächen (abgesehen vom Bolzplatz) und Ergänzung der Grünflächen im Süden des Grundstückes der ehemaligen Goetheschule II durch einen Grünstreifen entlang des öffentlichen Fußweges
  • Schaffung einer sparsamen Verkehrserschließung von der Schulstraße durch eine Stichstraße sowie die Erschließung der Fläche des Bolzplatzes über die Weiterführung der Straße „Im Nonnenkamp“
  • Anbindung an die bestehenden Fuß- und Radwegeverbindungen

In beiden Bebauungsvorschlägen ist ein Seniorenwohnprojekt vorgesehen, das die Hertener Wohnstätten Genossenschaft eG mit Hilfe der Stadt Herten verwirklichen möchte.

Bei beiden Bebauungsvorschlägen ist es möglich, dass die Sporthalle zunächst erhalten bleibt und das übrige Baugebiet bereits entwickelt wird. Nach Abbruch der Sporthalle können dann auf dieser Fläche weitere Baugrundstücke geschaffen werden.

Die Bebauungsvorschläge Variante 1 und Variante 2 unterscheiden sich hinsichtlich der Realisierung der Stadtvillen. Variante 2 kann verwirklicht werden, falls es sich herausstellen sollte, dass kein Markt für Eigentums- oder Mietwohnungen in Stadtvillen vorhanden ist, ohne dass der Entwurf im Wesentlichen geändert werden muss.

Nähere Einzelheiten zur Planung werden in dem Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erläutert.

Pressekontakt: Pressestelle, Anne Schwierz, Telefon: 02366/303180, E-Mail: a.schwierz@herten.de



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