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Presseinformation

20. Februar 2009
Im März beginnt die Schutzzeit für Hecken
Kreis-Umweltamt weist auf wichtige Regeln zur Pflege der Natur hin

Kreis Steinfurt. Hecken haben viele Aufgaben: Sie bieten Tieren Schutz, dienen Vögeln als Brutplatz, und ihre Blüten und Früchte sind für viele Lebewesen wichtige Nahrungsquellen. Deshalb dürfen Landschaftsgehölze vom 1. März bis zum 30. September nicht geschnitten oder gerodet werden. Darauf weist das Umweltamt des Kreises Steinfurt jetzt hin.

 

Die Schutzzeit gilt sowohl für Hecken in der freien Landschaft als auch im besiedelten Bereich. Formschnitte von Zierhecken in Privatgärten sind dagegen ganzjährig möglich. Dabei sollten Gartenliebhaber auf brütende Vögel Rücksicht nehmen.

 

Das Landschaftsgesetzes regelt die Schonzeit für Hecken. Danach ist es nicht erlaubt, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhrichte und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Auch Pflegemaßnahmen, wie das „auf den Stock setzen" und das Beschneiden von Landschaftshecken, sind in dem Zeitraum nicht möglich.

 

Weiterhin ist das Pflücken von Weidekätzchen nicht zulässig. Die Blütenkätzchen von Weide, Hasel und Erle dienen den Bienen als erste Nahrungsquelle im Frühjahr. Da zu dieser Zeit nur wenige Pflanzen blühen, sind sie für viele Insekten lebenswichtig.

 

Auch die Vegetation auf Feldrainen, Böschungen, nicht bewirtschafteten Flächen sowie an Straßen und Wegrändern darf gemäß dem Landschaftsgesetz ganzjährig nicht abgebrannt, beschädigt, vernichtet oder mit chemischen Mitteln niedrig gehalten werden. Säume sind häufig die letzten Rückzugsgebiete für Kleinlebewesen und selten gewordene Pflanzen. Sie dienen auch als Verbreitungswege für die Tiere und Pflanzen. Für die nicht flugfähigen Tiere und Pflanzen haben sie eine enorme Bedeutung, speziell im Hinblick auf den Klimawandel, der einige Arten zwingt, ihren Lebensraum zu verlassen.

 

Verstöße gegen die Schutzbestimmungen können mit Bußgeldern und nach der EU-Agrarreform im Rahmen des „Cross-Compliance-Verfahrens“ geahndet werden.

 




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Hecken 2009



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de