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Trendwende im Maklerwesen setzt sich fort


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31. März 2009

Trendwende im Maklerwesen setzt sich fort

Insgesamt leichter Anstieg

Kreis Unna. (PK) Vor dem Hintergrund der schwierigen Marktsituation in der Baubranche setzt sich der bereits in den vergangenen Jahren beobachtete Wandel der Tätigkeiten im Bereich des Maklerwesens weiter fort. Das teilt der für die Maklerüberwachung zuständige Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Kreises mit.

Den „klassischen“ Immobilienmaklern und Bauträgern, deren Gesamtzahl wegen der schwierigen Lage im Bereich der Bauwirtschaft insgesamt stagniert bzw. leicht zurückgeht, steht eine zunehmende Anzahl von sogenannten „Finanzdienstleistern“ und Vermögensberatern gegenüber. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 62 Erlaubnisanträge gestellt; das entspricht einem Rückgang von 25% im Vergleich zum Vorjahr (84 Anträge). Die Zahl der im Maklerbereich tätigen Gewerbetreibenden stieg aufgrund der neu erteilten Genehmigungen aber insgesamt von 812 (2007) auf 872 (2008) an.

Unter die Bezeichnung der Makler und Bauträger fallen alle Arten von Gewerbetreibenden, die sich mit Immobilien-, Darlehensgeschäften und Finanzdienstleistungen befassen; ferner auch die Bauträger und Baubetreuer.

Zuständig für die Zulassung und Überwachung von Immobilienmaklern ist die Ordnungsbehörde des Kreises Unna. Voraussetzung für die Erlaubnis ist, dass der Antragsteller persönlich zuverlässig ist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt, was u.a. durch die Vorlage eines Führungszeugnisses, eines Gewerbezentralregisterauszugs sowie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nachzuweisen ist.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung im Jahr 2005 ist nicht mehr jeder aktive Makler verpflichtet, sich jährlich einer Pflichtprüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung zu unterziehen. Die Prüfung entfällt zukünftig für reine Immobilien- und Darlehensvermittler (etwa 35 % des aktuellen Bestandes an Maklern im Kreis Unna), während die Vermittler von Finanzdienstleistungen sowie Bauträger und Baubetreuer auch weiterhin verpflichtet sind, eine Prüfung durchführen zu lassen. Die Prüfungsberichte sind dem Kreis Unna als Überwachungsbehörde vorzulegen.

Verstöße gegen diese Verpflichtung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 27 Bußgeldbescheide (2007: 52) erlassen.

Im laufenden Jahr ist aufgrund geltenden EU-Rechtes damit zu rechnen, dass sich die Zulassungsvoraussetzungen für den Maklerberuf in fachlicher Hinsicht - auch in Deutschland - verschärfen werden. Dies gilt vor allem für Versicherungsmakler, die ebenfalls einer Genehmigung, ausgestellt durch die zuständigen Industrie- und Handelskammern, bedürfen oder - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – zumindest von dem Unternehmen, das sie vertreten, registriert werden müssen.


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Silke Schmücker, Fon 02303 27-1113, E-Mail silke.schmuecker@kreis-unna.de


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Tabelle Im Maklerbereich Gewerbetreibenden


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