Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 01. April 2009

Potenzialberatung: Beratungsstellen vor Ort mit mehr Verantwortung

Beratungsschecks für kleine und mittlere Unternehmen ab 1. April 2009

Bocholt (pd).

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, eine der zugelassenen Beratungsstellen bekommt mehr Verantwortung. Das Land hat die Zuschussgewährung für die sog. "Potenzialberatung" vereinfacht und gleichzeitig ausgebaut. Ab sofort können kleine und mittlere Betriebe "Beratungsschecks Potenzialberatung" direkt bei den Beratungsstellen erhalten.

Damit bezuschusst das Land NRW zu 50 % die Kosten einer Unternehmensberatung, mit der kleine und mittlere Betriebe (deren Neugründung mindestens fünf Jahre zurückliegt) und ihre Beschäftigten befähigt werden sollen, ihre Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit selbständig und nachhaltig zu verbessern.

"Bisher mussten Unternehmen zunächst einen umfassenden Antrag stellen und darauf warten, dass dieser vom Land genehmigt wird, bevor mit der Beratung begonnen werden durfte", berichtet Wendelin Knuf vom Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung. Um die Inanspruchnahme zu flexibilisieren, können Unternehmen ab sofort vorab einen „Beratungsscheck Potenzialberatung“ erhalten, sofern die Beratungsstelle dies befürwortet. Anschließend darf sofort mit der Beratung begonnen werden. Der Finanzminister hat hierzu eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns erteilt. Außerdem soll die Zuschussgewährung durch Umstellung auf ein elektronisches Verfahren noch schneller erfolgen. "Wir sind damit als zugelassene Beratungstelle", weiß auch Fachbereichsleiter Klaus Kaiser, "viel stärker als bisher verantwortlich für die Zuschussgewährung einschließlich der Beratung und Verfahrensabwicklung".

Die Potenzialberatung wurde auch zeitlich und thematisch erweitert. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können die Potentialberatung zukünftig in einem Zeitraum von 15 Monaten flexibel in bis zu zwei Schritten zwischen einem bis zu insgesamt 15 Beratungstagen in Anspruch nehmen. Nach Abschluss dieses Prozesses kann eine weitere Potenzialberatung erst wieder nach drei Jahren gefördert werden. Gegenstand einer Beratung können die folgenden Themen sein:

  • Arbeitsorganisation,
  • Arbeitszeit,
  • Arbeit und Gesundheit,
  • Personalentwicklung,
  • Altersstruktur,
  • Fachkräftebedarf,
  • Qualifizierungsbedarf.

Wie bisher beinhaltet die Potenzialberatung eine Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens, die Entwicklung von Lösungswegen und Handlungszielen, Festlegung von Maßnahmen in einem Handlungsplan sowie die Umsetzung dieser Maßnahmen gemäß den zeitlichen Möglichkeiten. Prozessbezogenes Ergebnis der Potenzialberatung ist ein verbindlicher betrieblicher Handlungsplan.

 

Kontakt:

Die „Beratungsschecks Potenzialberatung“ können beim Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beantragt werden; hier stehen Wendelin Knuf (0 28 71 95 33 97, E-Mail: wendelin.knuf@mail.bocholt.de) und Anja Engenhorst (0 28 71 95 33 98, E-Mail: anja.engenhorst@mail.bocholt.de) als Ansprechpartner auch für sonstige Beratungen und Informationen zur Verfügung.

 

Die Fördervoraussetzungen im Einzelnen mit den wichtigsten Veränderungen zum 1. April 2009 sowie weiteren Informationen zum Thema gibt es auf der www.bocholt.de unter der Rubrik Wirtschaftsstandort / Wirtschaftsförderung / Fördermittel.

 

Daneben fördert das Land seit drei Jahren mit den sog. "Bildungsschecks" verstärkt die Qualifikation von Arbeitnehmern. Die EWIBO bietet interessierten Unternehmen bzw. Arbeitnehmern Bildungsschecks des Landes NRW an.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Klaus Kaiser, Telefon 0 28 71 95 33 23, E-Mail: klaus.kaiser@mail.bocholt.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Richtlinien Potenzialberatung ab 1. April 2009 (pdf-Datei)