02. Juli 2009

Abfallbetrieb Kreis Viersen: Stellungnahme zum neuen Abfallwirtschaftsplan des Landes

Kreis Viersen

In seiner Stellungnahme zum neuen Abfallwirtschaftsplan des Landes Nordrhein-Westfalen begrüßt der Kreis Viersen den Wegfall der Zuweisung zu einzelnen Hausmüllverbrennungsanlagen. Auch wenn sich die Veränderung in den nächsten fünf Jahren nicht direkt im Kreis auswirken wird, da bis dahin die vertragliche Regelungen mit Krefeld gelten, sieht Reinhard Wernitz, Betriebsleiter des Abfallbetriebs Kreis Viersen für die Zukunft große Chancen in dieser Neuerung: „Durch den Wegfall der Zuweisung bietet sich die Möglichkeit einer Ausschreibung oder eines fairen Interessenausgleichs im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit auf Augenhöhe.“ Wegen der fehlenden Zuweisung zu bestimmten Verbrennungsanlagen steht es dem Kreis dann frei, wie er die Abfallwirtschaft nach 2014 gestaltet. Dem Votum des Kreises haben sich auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden angeschlossen.

Bis Ende 2009 soll der Abfallwirtschaftsplan von der Landesregierung verabschiedet werden. Er wird die bisherigen Abfallwirtschaftspläne der fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen ablösen. Der Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, für den Regierungsbezirk Düsseldorf aus 1999 beziehungsweise dessen Fortschreibung 2004 wies die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an, bestimmte im Bezirk vorhandene Müllverbrennungsanlagen zur Entsorgung des Restmülls zu nutzen. Für den Kreis Viersen ist dies die Müllverbrennungsanlage Krefeld.

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Betriebsleiter Abfallbetrieb Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
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