Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Unterstützung der Selbsthilfe im Kreis Unna, die der Kreistag im Juni 2005 beschlossen hat. Die Höhe des konkreten Förderbetrages für eine Selbsthilfegruppe oder -organisation ergibt sich aus der genannten Gesamtfördersumme und der Anzahl der zuwendungsfähigen insgesamt 78 Förderanträge.
61 Gruppen haben aus dem gesundheitlichen Bereich einen Förderantrag gestellt. Sie erhalten eine Zuwendung von jeweils 188,42 Euro. 17 im psychosozialen Bereich tätige Selbsthilfegruppen werden mit jeweils 376,84 Euro bezuschusst. Sie erhalten den „doppelten Satz“, weil sich nicht wie die Gruppen aus dem gesundheitlichen Bereich zusätzlich durch die Krankenkassen gefördert werden können.
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