16. Juli 2009
Kreis Viersen
Die Mitglieder mussten handschriftlich mit Vor- und Nachnamen eintragen, welche Kandidaten der Partei DIE LINKE auf den Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl stehen sollten. Dieses Abstimmungsverfahren verstößt gegen das Wahlrecht, stellte gestern der Kreiswahlausschuss fest. Normalerweise gibt es vorgefertigte Namenslisten, auf denen man seine Favoriten nur ankreuzen muss. Durch die handschriftliche Eintragung befürchteten mehrere Mitglieder der Partei, dass man Rückschlüsse auf ihr Abstimmungsverhalten ziehen könnte. Beschwerden noch während der Mitgliederversammlungen wurden zurückgewiesen. Daraufhin wurde das Wahlamt des Kreises Viersen informiert. "Wir haben den Fall sorgfältig geprüft und uns mit der Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde und der Landeswahlleitung beraten, die unsere Rechtsauffassung teilen. Es gibt auch Urteile zu solchen Fällen. Die Entscheidung zur Nichtzulassung dieser Wahlvorschläge war eindeutig", sagte der Kreiswahlleiter.
Die Partei DIE LINKE hatte ihre Wahlvorschläge zwar sehr spät, aber form- und fristgerecht eingereicht. Für jeden der 30 Wahlkreise wurde ein Direktkandidat benannt. Dazu wurde eine Reserveliste mit 14 Kandidaten aufgestellt. Für die Landratswahl hatte DIE LINKE keinen eigenen Kandidaten aufgestellt. Damit stehen am 30. August sechs Parteien und Gruppierungen auf der Wahlliste zur Kommunalwahl. Vier Parteien haben einen eigenen Bewerber zur Landratswahl benannt.
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