23. Juli 2009

Kreis Viersen: Kommunalaufsicht "kassiert" Beschluss des Wahlausschusses der Stadt Viersen

Prinzip der geheimen Wahl nicht eingehalten/Endgültige Entscheidung im Kreiswahlausschuss

Kreis Viersen

Die Kommunalaufsicht des Kreises Viersen hat bei der Stadt Viersen Beschwerde gegen die Zulassung einiger Wahlvorschläge durch den Stadt-Wahlausschuss eingelegt. Das teilte der Pressesprecher des Kreises, Kaspar Müller-Bringmann, heute (Donnerstag, 23. Juli) mit. Demnach seien die Wahlvorschläge für das Amt des Bürgermeisters der Wählergruppe Viersener Bürgervereinigung für bürgernahe Politik e.V. (Für VIE) sowie die Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken sowie die Reserveliste der Wählergruppe Für VIE, der Partei DIE LINKE sowie der Wählergruppe Bürgervereinigung Bund Sozialer Bürger, Freie Wähler (BSB) "nicht nach demokratischen Grundsätzen" zustande gekommen. Über die Beschwerde der Kommunalaufsicht muss nunmehr der Kreiswahlausschuss in einer Sondersitzung, voraussichtlich am Freitag, 31. Juli, entscheiden.

In der Begründung heißt es unter anderem, die handschriftliche Benennung der Kandidaten auf den Wahlzetteln stelle aufgrund der Möglichkeit, die Person des Abstimmenden zu identifizieren, einen Verstoß gegen den Grundsatz der geheimen Wahl dar. Durch die geheime Abstimmung soll sicher gestellt werden, dass "von anderen gewünschte Ergebnisse" nicht möglich sind. Könne der Wahlzettel einer bestimmten Person zugeordnet werden, so bestehe die Gefahr, dass nicht mehr unbeeinflusst abgestimmt wird. Aufgrund des Sitzungsprotokolles des Stadt-Wahlausschusses sowie von Aussagen von Teilnehmern der Sitzung hatten die zurückgewiesenen Parteien und Wählergruppen ihre Listen in "nicht geheimer Wahl" aufgestellt, so Pressesprecher Kaspar Müller-Bringmann. "Verstöße gegen das Prinzip der geheimen Wahl konnten beim Aufstellungsverfahren der Parteien FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN hingegen aufgrund des Sitzungsprotokolles nicht festgestellt werden. Deshalb hat die Kommunalaufsicht gegen diese Aufstellungen keine Beschwerde eingelegt, auch wenn diese Parteien trotz Aufforderung des Stadt-Wahlleiters ihre Wahlzettel nicht vorgelegt haben. Die Kommunalaufsicht geht davon aus, dass diese Wahlen nach Recht und Gesetz durchgeführt wurden. Entsprechende Eidesstattliche Erklärungen hatten die Parteien abgegeben", so Kaspar Müller-Bringmann. Weiter erläutert er: "Im übertragenen Sinne gilt hier das Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung."

Bereits am 16. Juli hatte der Kreiswahlausschuss des Kreises Viersen die Wahlvorschläge der Partei DIE LINKE für die Wahl des Kreistages wegen des Verstoßes gegen das Prinzip der geheimen Wahl zurückgewiesen. Über einen etwaigen Einspruch DER LINKEN entscheidet der Landeswahlausschuss am 30. Juli, also einen Tag vor der voraussichtlichen Sitzung des Kreiswahlausschusses, so der Pressesprecher.

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Hinweis an die Redaktionen: Dazu folgt ein "Hintergrund" - Zulassung von Parteien und Kandidaten bei Kommunalwahlen


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