Bald beginnt die Briefwahl für die Kommunalwahlen

27.07.2009 | Herten

Unterlagen auch online anfordern

Ab Ende der Woche bekommen die Wahlberechtigten in Herten ihre Wahlbenachrichtigungskarten per Post. Alle, die nicht am 30. August persönlich das Wahllokal aufsuchen können oder wollen, haben so die Möglichkeit, trotzdem ihre Stimme für die Kommunalwahlen abzugeben.

Allerdings gibt es diesmal eine Besonderheit: Wegen sehr kurzer Fristen bekommt die Stadt Herten nach Aussage des Kreiswahlleiters die Stimmzettel voraussichtlich erst am 5. August. Daher können die Bürger, die direkt im Rathaus ihre Stimme abgeben möchten, dies frühestens ab dem 6. August tun.

Wer seine Briefwahlunterlagen jedoch per Post zugeschickt bekommen möchte, kann diesen Antrag sowohl schriftlich über die Wahlbenachrichtigungskarte (Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!) oder über das Internet stellen. Das Online-Formular auf www.herten.de wird am 1. August freigeschaltet.

Für die Briefwahl gibt es vier Varianten:

  • Der Wähler füllt seine Wahlbenachrichtigungskarte aus, unterschreibt sie, schickt sie per Post ans Briefwahlbüro im Rathaus und bekommt anschließend seine Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können.
  • Der Wähler füllt seine Wahlbenachrichtigungskarte aus, unterschreibt sie und geht direkt im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (Zimmer 174) wählen. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.
  • Die Briefwahlunterlagen werden per Online-Formular im Internet angefordert. Ab Samstag, 1. August, kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden, die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post zum Wähler. Auch für dieses Formular wird die Wahlbenachrichtigungskarte benötigt, da einige Daten abgefragt werden.
  • Neu ist die Regelung, dass einem anderen als den Wahlberechtigten persönlich die Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden dürfen, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Diese finden Wahlberechtigte auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Für alle Alternativen der Briefwahl brauchen die Wähler ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Sie wird in diesen Tagen per Post in allen Haushalten eingehen. Wer noch Fragen zur Briefwahl hat, kann sich direkt an das zuständige Büro unter 02366/303211 wenden.

Bei den Kommunalwahlen bekommt jeder Bürger vier Stimmzettel. Wenn die Stimmabgabe gültig sein soll, darf auf jedem Stimmzettel nur ein Kreuz gemacht werden. Gewählt werden Bürgermeister der Stadt Herten, der Rat der Stadt Herten, der Landrat sowie die neue Zusammensetzung des Kreistags - jeweils mit einem separaten Stimmzettel.

Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366/303227, E-Mail: s.kuechmeister@herten.de



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