Gemeindefinanzen: Klagebegründung beim Verfassungsgericht eingereicht

04.08.2009 | Herten

Finanzgutachten liefert stichhaltige Argumente

Die Städte im Vest sparen wo sie können, doch auf den „grünen Ast“ kommen sie nicht. Schuld ist das „Gemeindefinanzierungsgesetz“ gegen das der Kreis mit seinen zehn Kreisstädten im Dezember 2008 Klage erhob. Nun folgt fristgerecht die Begründung der Klage – auf 350 Seiten.

Prof. Dr. Martin Junkernheinrich erstellte das Finanzgutachten, das Auskunft über die finanzielle Schieflage gibt. Die ist laut Landrat Jochen Welt „ungerecht und verfassungskonform“. Auch Kreisdirektor Roland Butz unterstützt die Klage: „Wenn das Land NRW die bisherigen Verteilungskriterien nicht über Bord wirft, werden sich der Kreis und die Städte nie aus der von ihnen nicht zu verantwortenden Schuldenfalle befreien können.“

Das Ruhrgebiet leidet mehr unter dem Strukturwandel als andere Regionen. Darum fordert Hertens Stadtkämmerer Cay Süberkrüb eine stärkere Berücksichtung der Sozialausgaben und Arbeitslosenquote bei der Verteilung der Mittel. „Sonst macht man aus dem Ruhrgebiet eine Armutsregion“, so Süberkrüb. Der Kämmerer belegt diese Vision mit harten Zahlen: „33 Prozent der Kindern unter fünf Jahren leben in Herten von Hartz IV.“

„Man hat dem Ruhrgebiet mit dem Bergbau einen ganzen Wirtschaftszweig genommen“, so Uta Heinrich, Bürgermeisterin der Stadt Marl. Die Kläger sind sicher: Die den Kommunen entstandenen Kosten – zum Beispiel im Sozialhilfebereich – seien vom Land weder ausreichend ermittelt noch berücksichtig worden.

Aus dem nun erstellten Gutachten geht außerdem hervor, dass die vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmittel keine Selbstverwaltung der Kommunen mehr zulassen – und eben das, sei verfassungswidrig. Den Kommunen fehle sogar das Geld ihre „Pflichtaufgaben“ zu erfüllen. Nur mit der Aufnahme von Krediten sei dies möglich.

Ob die Klage Erfolg hat, bleibt abzuwarten. Mit Prof. Dr. Junkernheinrich verpflichtete der Kreis jedenfalls einen Experten auf diesem Gebiet. Bereits 2007 vertrat er die Städte, die mit Erfolg gegen den Solidaritätszuschlag klagten.

Pressekontakt: Pressestelle, Anne Schwierz, Telefon: 02366/303180, E-Mail: a.schwierz@herten



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