Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 09. September 2009

Informationen für „Geringfügig Beschäftigte“

Rechte und Pflichten für 400 Euro-Jobberinnen

Bocholt (pd).

Am Dienstag, 15. September 2009 findet um 19:30 Uhr im Bocholter Rathaus, Berliner Platz, im Raum Aurillac eine Informationsveranstaltung im Rahmen der Reihe Frau + Beruf zu „Geringfügige Beschäftigungen“ statt.

Auf Einladung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bocholt, Annette Hünting, referiert Dagmar Wissing über Rechte und Pflichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen - im Betrieb oder in privaten Haushalten - im Bereich der Minijobs, geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse und auch Beschäftigungen in der Gleitzone.

Geringfügige Beschäftigungen haben immer noch den Ruf einer Beschäftigung „nebenbei“. Rechtlich gesehen sind sie aber Arbeitsverhältnisse wie fast alle anderen auch. Die Referentin informiert darüber hinaus auch über aktuelle gesetzliche Änderungen.

Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht erforderlich. Die Veranstaltung ist für die Teilnehmenden kostenlos.

Fragen und Anregungen beantwortet die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bocholt, Annette Hünting unter Tel. 02871/953-151. Dort ist auch die kostenlose Broschüre zum Thema „Geringfügige Beschäftigung“ erhältlich.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Zentrale Verwaltung, Partnerschaftsbeauftragte Petra Taubach, Telefon 0 28 71 95 33 28, E-Mail: ptaubach@mail.bocholt.de


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Dagmar Wissing