Pressedienst des Kreises Borken vom 15. 09. 2009

Kreissozialamtsrat Gustav Arnold aus Bocholt trat in den Ruhestand
Landrat Gerd Wiesmann verabschiedete den langjährigen Mitarbeiter



[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[E-Mail-Abo]
[Suche]

[Druckansicht]

Kreis Borken/Bocholt.

Nach langjähriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst trat Kreissozialamtsrat Gustav Arnold aus Bocholt in den Ruhestand. Landrat Gerd Wiesmann und Stefan Hövelbrinks, stellvertretender Vorsitzender des Personalrats der Kreisverwaltung, verabschiedeten den verdienten Mitarbeiter jetzt im Rahmen einer kleinen Feierstunde und dankten für die engagierte Arbeit.

Nach einer handwerklichen Ausbildung und kurzer Tätigkeit in diesem Beruf sowie als Zeitsoldat absolvierte Gustav Arnold ein Studium der Sozialarbeit an der Fachhochschule Münster. Anschließend wurde er als Sozialarbeiter beim Kreis Borken eingestellt. Ab 1986 war er dort dann als Sachgebietsleiter im Allgemeinen Sozialen Dienst und in der Jugendgerichtshilfe tätig. 1992 übernahm er die Leitung der Abteilung Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige sowie den Bereich Unterhaltsvorschuss. Diese Abteilung wurde 1999 als „Betreuungsstelle" dem Fachbereich Soziales zugeordnet.

Landrat Gerd Wiesmann: „17 Jahre lang leitete also Gustav Arnold mit großem persönlichen Einsatz und viel persönlichem Herzblut diese wichtige Abteilung." Dabei baute er ein Netzwerk von Fachleuten auf, die die Betreuer unterstützen, und gründete – ebenfalls „flankierend" – Betreuer-Stammtische in Borken und Gescher. Auf Grund seiner Initiative hin wurden 1998 die „Betreuungsrechtstage im Kreis Borken", die auch in diesem Jahr wieder stattfinden werden, und 2000 die Dankeschön-Veranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer/innen ins Leben gerufen. Im Rahmen eines groß angelegten, landesweit beispielgebenden Projektes zur Förderung des Ehrenamtes gelang es ihm und seinem Team zudem, zahlreiche neue ehrenamtlich tätige Betreuer zu gewinnen.

Gustav Arnold ist Mitbegründer der „Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörden" und war deren Sprecher bis Ende 2008. Mit gegründet hat er 2005 zudem den „Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e. V.", dessen Vorstand er seitdem auch angehört. Auf Grund seiner besonderen Fachkenntnisse war er gefragter Referent, beispielsweise beim Vormundschaftsgerichtstag, beim Berufsverband der Berufsbetreuer/innen und bei den Jahrestagungen der Betreuungsbehördenleiter. Außerdem arbeitete er in verschiedenen Expertenrunden zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts auf Landes- und Bundesebene.

Zum Hintergrund:

Eine Betreuung kann vom Gericht für einen Volljährigen angeordnet werden, wenn er auf Grund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Als Betreuer kommen in Frage: ehrenamtlich tätige Einzelpersonen wie zum Beispiel Verwandte, nahe Angehörige oder Bekannte und Berufsbetreuer (freiberufliche Betreuer, Vereinsbetreuer, Behördenbetreuer). Vorrang vor einem Berufsbetreuer hat der ehrenamtliche Betreuer. Der Betreuer wird für bestimmte Aufgabenkreise – zum Beispiel Vermögenssorge oder Gesundheitsfürsorge – bestellt. Er muss daher in der Lage sein, die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und ihn in diesem Rahmen persönlich zu betreuen. Bei diesen Aufgaben erhält der Betreuer Hilfe und Unterstützung durch die beim Kreis Borken angesiedelte „Betreuungsstelle".



Pressekontakt: Kreis Borken, Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 82 - 21 07


     

Herausgeber:
Kreis Borken
Der Landrat
Büro des Landrats
Pressestelle
Burloer Straße 93
46325 Borken
Telefon: (0 28 61) 82 21 - 07 / 09
Fax: (0 28 61) 82 - 13 41
E-Mail: pressestelle@kreis-borken.de

 
Die Pressestelle "Kreis Borken" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.  presse-service.de