30. September 2009

Amt für Ordnung und Straßenverkehr: Bestimmungen für Passfotos im Führerschein

Kreis Viersen

Obwohl es seit knapp einem Jahr neue Bestimmungen für Passfotos im Führerschein gibt, legen Bewerber für eine Fahrerlaubnis noch immer Fotos vor, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen und deshalb nicht akzeptiert werden können. Darauf weist das Amt für Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Viersen hin. "Die Lichtbilder für die Anträge auf die so genannte Fahrerlaubnis müssen den Bestimmungen der Passverordnung entsprechen", sagt Iris Thoma-Wankum, Leiterin der Führerscheinstelle.

Die Fotos werden nicht mehr im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben sein. "Dabei muss es frontal und in der Fotomitte aufgenommen werden", so Thoma-Wankum. Die Gesichtshöhe müsse den Vorgaben der Foto-Mustertafel und Passbild-Schablonen entsprechen. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein sowie in etwa auf gleicher Höhe in einem vorgegebenen Bereich liegen. Die Kopfhaare müssen nicht komplett abgebildet sein. Schwarz-Weiß-Aufnahmen sind auch erlaubt. Die genauen Anforderungen an das Lichtbild und Musterbilder können im Internet unter www.bundesdruckerei.de (Service-Bürgerservice) abgerufen werden. Weitere Informationen auch unter der Telefonnummer 02162-391557.

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Thoma-Wankum, Iris

Straßenverkehrsamt Abteilungsleiterin Führerscheine/Fahrschulen Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Thoma-Wankum, Iris

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Kaspar Müller-Bringmann
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