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Presseinformation

23. Dezember 2009
19 Prozent der Väter im Kreisgebiet haben Elterngeld beantragt
Ein Blick zurück auf das Jahr 2009 – Heute: Elterngeld
Kreis Steinfurt. Es ist Dezember – Zeit für den Blick zurück auf das vergangene Jahr. Auch der Kreis Steinfurt zieht Bilanz: Was war los in 2009? Welche Arbeitsschwerpunkte haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung beschäftigt? In loser Folge ziehen wir Resümee – heute zum Thema Elterngeld.

4.198 frisch-gebackene Mütter und Väter haben von Januar bis November 2009 beim Jugendamt des Kreises Steinfurt einen Antrag auf Elterngeld gestellt. Um genau zu sein, waren es 797 Väter. Dies entspricht einem Anteil von etwa 19 Prozent. Die meisten Väter haben das Elterngeld für zwei Monate beantragt.

„Es ist die Tendenz festzustellen, dass immer mehr Väter die Möglichkeit nutzen, eine berufliche Auszeit zu nehmen, um sich mehr in die Familienarbeit einbringen zu können“, resümiert Matthias Frohoff-Hülsmann, Sachgebietsleiter für die Bereiche Elterngeld und Kindertagesbetreuung im Kreisjugendamt. So lag die Antragsquote der Väter im Vorjahr noch bei zirka 17 Prozent. In 2007 waren es etwa zehn Prozent. Vor der Einführung des Elterngeldes hatten lediglich 3,5 Prozent der Väter Elternzeit genommen.

Im zweiten Jahr nachdem der Kreis Steinfurt für die Gewährung von Elterngeld und die Beratung zur Elternzeit zuständig wurde, hat er vom 1. Januar bis zum 30. November insgesamt rund 21 Mio. Euro Elterngeld an alle Berechtigten ausgezahlt.

Dabei ist das Elterngeld folgendermaßen konzipiert: Es beträgt grundsätzlich 67 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich erzielt hat. Lag das Einkommen unter 1.000 Euro netto, können statt 67 Prozent bis zu 100 Prozent als Elterngeld gezahlt werden. Der unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit gezahlte Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro monatlich und die Begrenzung des Elterngelds auf maximal 1.800 Euro monatlich dienen ebenfalls der sozialen Ausgewogenheit.

Der Geschwisterbonus (Zuschlag von zehn Prozent auf das zustehende Elterngeld bzw. mindestens 75 Euro) trägt dem Umstand Rechnung, dass zwischen einem geringeren oder fehlenden Einkommen vor der Geburt des jüngsten Kindes und der Betreuung des älteren Kindes oftmals ein Zusammenhang besteht.

Die Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme des Elterngeldes ist immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes im gemeinsamen Haushalt. Zudem darf während des Elterngeldanspruches keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Es reicht hierfür eine Reduzierung der Arbeitszeit auf maximal 30 Wochenstunden aus. Das dann erzielte Einkommen ist jedoch bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen.

Das Kreisjugendamt Steinfurt informiert bei weiteren Fragen rund um das Elterngeld und die Elternzeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter folgenden Telefonnummern zu erreichen (die Zuständigkeiten richten sich nach dem Familiennamen des Kindes): Markus Hummelt (A-F), 02551/69-2114; Stefan Birresborn (G-K), 02551/69-2129; Silke Kaszynski (L-R, ST), 02551/69-2128; Laura Heckmann (S, SCH, T-Z), 02551/69-2113. Daniel Stroot, 02551/69-2127, berät rund um die Elternzeit.


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Jahresrückblick 2009 - Elterngeld



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de