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Meldeverfahren zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

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18. Januar 2010
Meldeverfahren zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
Erfahrungsaustausch im Kreishaus – Von 91 Meldungen 33 berechtigt
Hochsauerlandkreis.

Das Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises hat bisher vom Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes NRW (LIGA) 91 Meldungen über versäumte Vorsorgeuntersuchungen U5 bis U7 erhalten. Davon waren 33 berechtigt, bei den anderen 58 war die Untersuchung zwischenzeitlich erfolgt. Insgesamt waren 19 Hausbesuche erforderlich und in zwei Fällen konnten Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden.

Landtagsabgeordneter Hubert Kleff und der Vorsitzende des Kreisjugendhilfeausschusses, Wolfgang Diekmann, informierten sich im Kreishaus Meschede über das Verfahren und die „Kommunikationsprobleme“ bei den Meldungen. Die beiden waren sich mit dem Fachbereichsleiter für Schulen und Jugend, Wolfgang Böhm, Jugendamtsleiter Bernd Wagner und Jugendamtsmitarbeiterin Mirjam Schlüter einig, dass 58 Fehlmeldungen zu viel sind und die Kommunikation künftig schneller laufen müsse.

Hubert Kleff hält den Erfahrungsaustausch mit der umsetzenden Ebene für enorm wichtig: „Er dient dazu, das System zu optimieren und Schwachstellen schnell zu beseitigen; letztlich geht es aber darum, Vernachlässigung von Kindern möglichst lückenlos festzustellen.“ Ein Beispiel hierfür ist die im Juli 2008 eingeführte U7a (Alter der Kinder 34 bis 36 Monate). Diese war bisher nicht Bestandteil der „gelben Vorsorgehefte“, so dass Eltern zum Teil gar keine Kenntnis über diese Vorsorgeuntersuchung haben konnten. Nach der Einführung der U7a wurden die Vorsorgehefte dann entsprechend angepasst.

„Bei diesem Verfahren sollen die Eltern nicht an den Pranger gestellt werden. Denn häufig sind sie nur schlecht informiert oder haben eine Untersuchung einfach nur vergessen“, beschreibt Jugendamtsleiter Bernd Wagner die Datenmeldung und appelliert gleichzeitig an die Eltern, alle Untersuchungen wahrzunehmen, „der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung ist schließlich eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Im September 2008 trat die Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen in Kraft. Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung U5 bis U9 (Alter der Kinder zwischen sechs Monaten und fünfeinhalb Jahren) teilgenommen hat, sind die Ärzte zu einer Meldung an das LIGA verpflichtet. Dieses gleicht die Daten mit den Einwohnermeldeämtern ab und kann so alle Kinder ermitteln, die die Untersuchungen versäumt haben.

In dem Verfahren erhalten die Eltern vom LIGA ein Erinnerungsschreiben, wenn bei einem Kind eine versäumte Vorsorgeuntersuchung auffällt. Darin werden sie gebeten, innerhalb einer Frist die Untersuchung nachzuholen. Erfolgt dann keine Mitteilung über die Teilnahme an der Untersuchung, informiert das LIGA das zuständige Jugendamt. Dieses ist dann verpflichtet zu überprüfen, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegen.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Meldeverfahren Früherkennungsuntersuchungen

Beim Erfahrungsaustausch im Kreishaus Meschede (v.l.n.r.): Wolfgang Diekmann, Hubert Kleff, Mirjam Schlüter, Bernd Wagner und Wolfgang Böhm. / Foto: Pressestelle HSK
Meldeverfahren Früherkennungsuntersuchungen


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