Bis 2015: Private Abwasserleitungen müssen geprüft werden

03.02.2010 | Herten

Vorsicht bei dubiosen Haustürgeschäften mit "Kanalhaien"

Materialschäden, Risse oder Blockaden durch Fremdkörper - typische Schäden an Abwasserleitungen sind für die Eigentümer mit bloßen Auge nicht sichtbar. Laut Landeswassergesetz sind sie allerdings bis zum 31.12.2015 dazu verpflichtet private Abwasserleitungen, die Schmutz- und Mischwasser (Schmutz- und Niederschlagwasser gemischt) führen, auf undichte Stellen zu prüfen. Mängel müssen gegebenenfalls fachkundig saniert werden. Besondere Vorsicht ist hier bei "dubiosen Haustürgeschäften" geboten.

Diese wurden in der Vergangenheit vermehrt im Bereich der Dichteprüfungen angeboten. Denn nicht jeder, der so eine Dienstleistung anbietet, ist auch sachkundig. Hohe Folgekosten und Aufpreise sind häufig Indizien für ein unseriöses Unternehmen. Welche unabhängige Sanierungsfirmen es gibt, erfahren Hausbesitzer beim Tiefbauamt der Stadt Herten.

Defekte Leitungen sind umweltbelastend: Schmutzwasser kann austreten und dann im Boden versickern. Anders herum kann Grundwasser in das Kanalsystem eindringen was zur Folge hat, dass Kläranlagen zusätzlich belastet werden. Darüber hinaus steigt bei starken Regenfällen das Rückstaurisiko in Kellerräumen. Aus diesem Grund sind alle Hauseigentümer verpflichtet, ihre gesamte Grundstücks-Entwässerungsanlage überprüfen zu lassen. Dazu zählen auch Rohre und Schächte, die unter dem Gebäude verlaufen und deshalb schwerer zugänglich sind.

Die Prüfkosten liegen in etwa zwischen 300 und 500 Euro. Unabhängig davon hängen die Kosten für eine eventuelle Sanierung von verschiedenen Faktoren, wie Leitungsschaden und Zugänglichkeit, ab. Der finanzielle Aufwand sollte Eigentümer nicht dazu verleiten, selbst Hand anzulegen: Oft richtet man selbst Schaden an und verursacht so hohe Folgekosten. Sich frühzeitig um die Dichteprüfung zu kümmern kann sich lohnen, da zum Ende der Frist (Dezember 2015) die Nachfrage und somit auch die Preise steigen können. Hausbesitzer können außerdem versuchen zu kooperieren und mit einem Sammelauftrag beim Unternehmen ein vergünstigtes Angebot erfragen.

Bevor ein sachkundiger Prüfer beauftragt wird, müssen Eigner Informationen über Zugänge und Verlauf zum Leitungsnetz einholen. Auch sollte geprüft werden, ob die Gebäudeversicherung Leitungsschäden einschließt. Nach der Dichteprüfung müssen die daraus resultierenden Dokumente zu Hause aufbewahrt und bei Bedarf dem Tiefbauamt der Stadt vorgezeigt werden.

Die Stadt Herten weist darauf hin, dass sie in gesonderten Gebieten die Fristen jederzeit verkürzen kann, zum Beispiel bei Verdacht auf Leitungsschäden oder bei geplanten Kanalsanierungsmaßnahmen. Zu dem Thema Grundstücksentwässerung bereitet sie für den Sommer 2010 eine Informationsveranstaltung vor. Der Termin wird über die Tagespresse rechtzeitig veröffentlicht.

Weitere Informationen gibt es bei

Georg Greiwe, Bereich Tiefbau / Stadtentwässerung, unter der Tel.: 0 23 66 / 303 425 oder per E-Mail: g.greiwe@herten.de

Weiterführende Informationen im Internet:

NRW-Listen der Sachkundigen Dichtheitsprüfer: www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm www.komnetgew.de

Die wasserrechtlichen Grundlagen in Nordrhein-Westfalen: www.lanuv.nrw.de/wasser/gesetze.htm

Internetseite des Umweltministeriums NRW: www.munlv.nrw.de

Internetseite des Kommunalen Netzwerkes Grundstücksentwässerung – KomNetGEW: www.komnetgew.de

Pressekontakt: Pressestelle, Ramona Hoffmann (Volontärin) Telefon: 0 23 66 / 303 227 E-Mail: r.hoffmann@herten.de



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Flyer Private Abwasserleitungen