Meldungsdatum: 23.04.2010
Dies gilt - wie bei den vergangenen Bundestags- und Europawahlen - auch für die anstehende Landtagswahl am 9. Mai. Durch einen entsprechenden Hinweis auf der Wahlbenachrichtigungskarte werden die betroffenen Wahlberechtigten auf die repräsentative Wahlstatistik aufmerksam gemacht. Vorgesehen ist die Datenerfassung in den Stimmbezirken:
05.1 Gemeindezentrum Thomaskirche / Langenbochumer Str. 435
07.0 Siebenbürger Haus der Jugend / Hermannstädter Platz 2-4
16.1 Rathaus / Kurt-Schumacher-Str. 2
"Natürlich müssen die Wählerinnen und Wähler nicht ihre Namen auf dem Stimmzettel vermerken", erklärt Sabine Wollny, Leiterin des Briefwahlbüros. Vielmehr seien die Stimmzettel in den drei ausgewählten Stimmbezirken so markiert, dass sie bestimmten Personengruppen zugeordnet werden können. In jedem Fall aber, so Sabine Wollny, sei das Wahlgeheimnis gewährleistet und mögliche Bedenken völlig unbegründet.
Die so entstandenen Ergebnisse aus den Stichprobenstimmbezirken werden auf die Landesergebnisse und im nächsten Schritt auf die Bundesergebnisse hochgerechnet.
Doch wie unterscheiden sich die statistischen Wahlscheine von den "einfachen"? Ein kleiner Buchstabe in der linken oberen Ecke macht den großen Unterschied. Dieser sorgt dafür, dass die Stimmzettel bestimmten Wählergruppen zugeordnet werden können:
Männer:
A. geboren 1986 - 1992
B. geboren 1976 - 1985
C. geboren 1966 - 1975
D. geboren 1951 - 1965
E. geboren 1950 und früher
Frauen:
F. geboren 1986 - 1992
G. geboren 1976 - 1985
H. geboren 1966 - 1975
I. geboren 1951 - 1965
K. geboren 1950 und früher
Nach der Wahl wird auf Grundlage dieser abgegebenen statistischen Stimmzettel ermittelt, welches Geschlecht in welcher Altersgruppe welche Partei oder welchen Einzelbewerber gewählt hat.
Die Wahlbeteiligung der einzelnen Altersgruppen wird in einem gesonderten Verfahrensgang festgestellt. Hierzu werden die sogenannten Stimmabgabevermerke - also das Häkchen, das jeder Wähler hinter seinem Namen enthält, sobald er seine Stimme abgegeben hat - ausgewertet. So können die Verantwortlichen errechnen, welche Altersgruppe mit welcher Häufigkeit an der Wahl teilgenommen hat.
Im Gegensatz zur Auswertung des Stimmzettels wobei nach fünf Altersgruppen unterteilt wird, wird bei der Auswertung der Wahlbeteiligung nach zehn Altersgruppen unterteilt.
Kontakt: Anne Schwierz, Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: a.schwierz@herten.de
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