07. Juni 2010
Kreis Viersen
Ab dem 1. Dezember 2013 gilt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Der Höchstwert von 0,01 Milligramm pro Liter darf nicht mehr überschritten werden. Derzeit liegt er bei 0,025 Milligramm pro Liter. Blei im Trinkwasser kann zu chronischen Erkrankungen zum Beispiel der Nieren oder des Zentralen Nervensystems führen. Besonders Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere und Personen mit Eisen-, Kalzium, Zink- und Phosphatmangel sind gefährdet. Hauptursache für erhöhte Bleiwerte sind Wasserrohre aus Blei. Diese findet man häufig in Häusern, die vor 1973 gebaut wurden. Nach 1973 wurden in Deutschland keine Wasserrohre aus Blei mehr verwendet. Die sicherste Maßnahme, um den Bleigrenzwert im Trinkwasser einzuhalten, ist der Austausch noch vorhandener Bleirohre. Hierfür ist der Hauseigentümer verantwortlich. Die Bleileitungen sollen gegen Kunststoff- oder Edelstahlleitungen ersetzt werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw-foerderband.de) fördert den Austausch. Bis zum Austausch der Leitungen kann der Bleigehalt im Wasser gesenkt werden. Hierzu sollte man das Wasser vor jedem Gebrauch zu Trink- oder Nahrungszwecken so lange ablaufen lassen, bis es kühl aus der Leitung fließt. Das Ablaufwasser kann beispielsweise zum Waschen, Putzen oder Blumen gießen genutzt werden. Installationsbetriebe und Hauseigentümer können Auskunft geben, welche Wasserleitungen in Häusern und Wohnungen vorhanden sind. Der Bleigehalt im Trinkwasser kann durch ein Untersuchungslabor festgestellt werden. Eine Liste anerkannter Laboratorien sowie ein Informationsblatt zum Thema „Blei im Trinkwasser“ kann unter www.kreis-viersen.de abgerufen werden. Auskunft erteilt Felicia Hahn unter 02162/391454. www.kreis-viersen.de
Blei im Trinkwasser
Ab Dezember 2013 gilt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser.
Foto: Paul Marx/pixelio
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