Lippstadt. Druckluftfanfaren und „Vuvuzelas“ sind bei den geplanten Public-Viewing-Veranstaltungen auf dem Lippstädter Rathausplatz und in der Südlichen Schützenhalle verboten. Hierauf weist aus aktuellem Anlass die Stadtverwaltung Lippstadt hin. Damit folgt die Stadt einem Erlass des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums. Das Ministerium sieht eine erhebliche Gehörgefährdung von den „Lärmerzeugungsgeräten“ ausgehen.
Mit über 120 Dezibel ist die südafrikanische Tröte dem Lärmpegel eines Flugzeugtriebwerks vergleichbar. Durch den verursachten Lärm werden zum einen vor dem Nutzer stehende Zuschauer gefährdet, zum anderen könnten auch wichtige Notfalldurchsagen durch die Instrumente übertönt werden. Die Veranstalter der Leinwandübertragung sind verpflichtet, die entsprechenden Gegenstände einzuziehen.
Pressekontakt: Herr Baumgarn, Pressestelle, pressestelle@stadt-lippstadt.de,Tel: 02941/980-313