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Aggertalsperre: Baden und Parken nur in den vorgesehenen Bereichen

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14. Juni 2010
Aggertalsperre: Baden und Parken nur in den vorgesehenen Bereichen
Gummersbach.

Der Frühling ist da, der Sommer steht vor der Tür und mit ihm auch die Badesaison. Anlass für die Städte Gummersbach und Bergneustadt und den Aggerverband darauf hinzuweisen, dass das Baden in der Aggertalsperre nur im Bereich des Freibads Bruch und des Jugendzeltplatzes erlaubt ist. Für alle anderen Bereiche gilt, dass der Aufenthalt im Uferbereich und damit auch das Baden verboten ist. Auch für das Parken an der Aggertalsperre gilt: Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen ab.


In den vergangenen Jahren haben "wild" geparkte Autos oftmals die Sicherheit der Fußgänger und des Straßenverkehrs erheblich gefährdet bzw. die Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge unmöglich gemacht. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sicherheit der Stadt Gummersbach wird daher widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge künftig kostenpflichtig abschleppen lassen. Zu den Abschleppkosten werden Verwarnungsgelder hinzukommen. Die Städte Gummersbach und Bergneustadt appellieren daher eindringlich, die Straßenverkehrsvorschriften zu beachten.

 

[Die beigefügte Grafik zeigt offizielle Parkflächen im Bereich der Aggertalsperre.]



Pressekontakt: Stadt Gummersbach, Siegfried Frank, Pressesprecher, 02261/87-1133, pressestelle@stadt-gummersbach.de
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Parken an der Aggertalsperre

In den mit "P" gekennzeichnet Bereichen ist das Parken an der Aggertalsperre möglich. (Grafik: Stadt Gummersbach)
Parken an der Aggertalsperre


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Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit und Beschwerdemanagement

Siegfried Frank | Pressesprecher

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Fax 02261-87-8133
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