22. Juli 2010

Alles über Minijobs - Neue Broschüre mit Tipps und Infos

Kreis Viersen

Wann ist ein Job ein Minijob? Muss ein Feiertag bezahlt werden? Welche Rechte gelten bei Schwangerschaft oder Kündigung? Besteht Anspruch auf Urlaub? – Antworten auf diese und weitere Fragen findet man in der Broschüre „Der Minijob“. Das Heft haben die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Viersen und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden herausgegeben.

Die Broschüre liegt kostenlos an der Info-Theke im Kreishaus in Viersen am Rathausmarkt 3 aus. Außerdem ist es bei den Gleichstellungsstellen in Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst, Viersen und Willich erhältlich. Sie kann auch über den Online-Shop des Kreises Viersen (www.kreis-viersen.de) bestellt werden. Informationen erteilt gerne die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gabriele Cuylen unter 02162/391003.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Neue Infobroschüre

Foto: Kreis Viersen - Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

Diese Pressestelle ist Mitglied bei presse-service.de [www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.