13. September 2010
Kreis Viersen
Ohne gültigen Fischereischein darf in Deutschland niemand seine Angelrute auslegen und fischen. Diesen Schein erhalten Interessierte, wenn sie vor der Unteren Fischereibehörde eine Prüfung abgelegt haben.
Im Kreis Viersen kann diese Prüfung am 16. November vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde des Kreises Viersen abgelegt werden. Anträge auf Zulassung müssen bis 15. Oktober bei der Kreisverwaltung, Untere Fischereibehörde, Rathausmarkt 3, in Viersen, eingereicht werden. Die Teilnahme kostet 50 Euro.. Die Teilnehmer müssen mindestens 13 Jahre alt sein.
Prüfungstermin und -ort wird nach der Anmeldung mitgeteilt. Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung bietet der Rheinische Fischereiverband an. Anmeldung und Infos erteilen Reiner Gube, Telefon 02161/4986385, und Alfred Giesen, Telefon 02162/56919.
Angler im Nettebruch
Nur wer einen gültigen Angelschein hat darf seine Angelrute auslegen und fischen.
Foto: Kreis Viersen - Abdruck honorarfrei
Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de