Die Landesregierung hat bekanntlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Landeszuschüsse zur Entlastung der Kommunen bei den Hartz-IV-Kosten neu regeln soll. Nach Mitteilung aus Düsseldorf würden durch den neuen Berechnungsschlüssel rund 13 Millionen Euro in die Kreiskasse gespült werden. Landrat Michael Makiolla und Kreisdirektor und Kämmerer Rainer Stratmann möchten das Geld, wenn es denn fließt, so schnell wie möglich an die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiterleiten.
Kreisdirektor und Kämmerer Rainer Stratmann unterbreitete deshalb dem von Wolfgang Barrenbrügge (CDU) geleiteten Finanzausschuss am 22. September einen Vorschlag: Die Nachtragssatzung zur Senkung der Kreisumlage auf ursprünglich geplante 49,964 v.H. sollte nicht am 28. September, sondern am 9. November verabschiedet werden. Dann könnte die bis dahin wohl Gesetz gewordene Zahlung aus Düsseldorf in die Nachtragssatzung eingearbeitet und eine höhere als bis gestern noch vorgesehene Senkung der Kreisumlage realisiert werden.
SPD und CDU signalisierten spontan Zustimmung, zumal sich ein Weiterreichen der Landeszuschüsse noch in diesem Jahr positiv auf die Haushalte der Städte und Gemeinden auswirken würde.
Der Kreis kann nur einmal im Jahr eine Nachtragssatzung erlassen. Der Kreistag wird deshalb am 28. September über das weitere Vorgehen beraten und abschließend entscheiden.
Zu der Neuberechnung der Landeszuschüsse war es gekommen, weil das von der Vorgängerregierung verabschiedete Gesetz nach einer auch vom Kreis Unna eingereichten Verfassungsbeschwerde im April 2010 vom Verfassungsgerichtshof NRW gekippt worden war.
Bildzeile: Kreisdirektor und Kämmerer Rainer Stratmann.
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