Bocholt, 04. November 2010
Biemenhorster Weg wird zur „Fahrradstraße“
Zu zweit nebeneinander fahren offiziell erlaubt
Bocholt (pd).
Entlang des Bürgerzentrums in Biemenhorst entsteht auf dem Biemenhorster Weg die erste, nur für den Radverkehr vorgesehene Straße in Bocholt. Am 2. November wurde dort die entsprechende Beschilderung angebracht.
Den Anfang dieser Fahrradstraße kennzeichnet ein viereckiges Schild, gestaltet mit einem weißen Fahrradsymbol auf blauem Grund. Zusätzlich weist der Schriftzug „Fahrradstraße“ unter diesem Symbol nochmals auf die hier geltende Regelung hin: Fahrräder sind die einzig erlaubten Fahrzeuge in Fahrradstraßen.
Ein Zusatzschild erlaubt in Fahrradstraßen die Benutzung durch Kraftfahrzeuge. Autos und Motorräder haben sich jedoch dem Radverkehr unterzuordnen und dürfen auch ohne einen Radfahrer vor sich nicht schneller als max. 30 km/h fahren. Außerdem muss damit gerechnet werden, dass Fahrradfahrer hier zu zweit nebeneinander fahren. Dieses ist auf Fahrradstraßen offiziell erlaubt. Ansonsten gelten einschließlich der Vorfahrtsregelung alle Vorschriften der Straßenverkehrverordnung, insbesondere haben alle Verkehrsteilnehmer den § 1 StVO zu beachten, der unnötige Behinderungen verbietet und gegenseitige Rücksicht vorschreibt.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Fahrradstraße
Die Beschilderung "Fahrradstraße" wurde am Biemenhorster Weg aufgestellt.