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Wasserrahmenrichtlinie: Umsetzungsfahrpläne werden aufgestellt

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08. Dezember 2010
Wasserrahmenrichtlinie: Umsetzungsfahrpläne werden aufgestellt
Hochsauerlandkreis.

Für viele ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein Behördenbegriff aus der Europäischen Union. Sie gilt aber bereits seit zehn Jahren und soll für einen guten ökologischen Zustand unserer Gewässer sorgen. Die Untere Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises ist für die Umsetzung dieser Richtlinie in den Gewässergebieten von Ruhr, Diemel und Eder zuständig. Bis März 2012 sollen Umsetzungsfahrpläne aufgestellt und bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden.

In einer Auftaktveranstaltung im Kreishaus Meschede stellte die Untere Wasserbehörde den zeitlichen Ablauf für die Fahrpläne vor. Das ehrgeizige Ziel der EU, bis 2015 die WRRL komplett umzusetzen, ist nicht realisierbar. Deshalb gibt es nun Fristverlängerungen bis 2027. Die Städte, Gemeinden und Wasserverbände setzen vor Ort die Maßnahmen um. Bekannt sind schon einige, die direkt mit der WRRL zu tun haben: Die Renaturierungsarbeiten der Wenne in Eslohe-Wenholthausen, der Ruhr in Olsberg-Bigge und Arnsberg sowie der Nuhne in Hallenberg. Gefördert werden die Maßnahmen vom Land NRW mit bis zu 80 Prozent.

Auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind gefragt. Sie sollen sich mit Ideen und ihren Ortskenntnissen am Prozess beteiligen, um das lebenswichtige Element Wasser in einem guten Zustand zu erhalten. Gewässernutzer, Anlieger und verschiedenste Interessengruppen sollen sich in Zusammenarbeit mit den Maßnahmenträgern mit Vorschlägen für einen guten Gewässerzustand einbringen.

Ansprechpartnerin beim Hochsauerlandkreis ist Eva Lüning, Telefon 0291/94-1652, Mail eva.luening@hochsauerlandkreis.de.


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Auftaktveranstaltung „Umsetzungsfahrpläne“ im Mescheder Kreishaus. / Foto: Pressestelle HSK
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