Böller & Co. – Neue EU-Richtlinien bei Feuerwerkskörpern

16.12.2010 | Herten

Feuerwehrleute erleben Live-Vorführung auf Ewald

Europa regelt das Feuerwerk – einheitliche Richtlinien müssen bereits seit Januar umgesetzt werden und spielen erstmals beim diesjährigen Silvesterfeuerwerk eine Rolle. Feuerwerker René Osterhage stellte Feuerwehrleuten aus Herten und Oer-Erkenschwick jetzt die Änderungen live auf dem Ewaldgelände vor.

Zwar darf in den Feuerwerkskörpern nun mehr Schwarzpulver verarbeitet werden, doch unsicherer werden Böller und Co. dadurch nicht, ist René Osterhage sicher. „Eine Neuregelung war längst überfällig. Es ist natürlich besser, geprüftes Qualitätsfeuerwerk mit mehr Sprengkraft zu kaufen, als illegale Billigimporte aus dem Ausland.“

Feuerwehr-Einsatzleiter Stefan Lammering findet eine solche Live-Vorführung sinnvoll: „Man konnte deutlich sehen, wie viel Wucht die neuen Feuerwerkskörper haben. Das könnte die Brandbekämpfung im Ernstfall natürlich schwerer für uns machen.“

Feuerwerker René Osterhage betont, dass meist das eigenen Fehlverhalten zu Unfällen mit Feuerwerkskörpern führt: „Alkohol, Leichtsinn und Feuerwerk passen nicht gut zusammen. Besser man bleibt bis zum Böllerzünden um Mitternacht nüchtern.“ Auch die Feuerwehr rechnet wieder mit Unfällen. „Man sollte sich streng an die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen halten“, rät Stefan Lammering.

Weitere Tipps der Fachleute sind:
• beim Kauf auf das BAM-Prüfsiegel achten
• Feuerwerk nicht auf Trödelmärkten oder bei fliegenden Händlern kaufen
• Raketen nur im Freien zünden und auf sicheren Stand achten
• die Gebrauchsweisungen lesen und beachten
• nicht auf Dächer oder Balkone zielen
• Raketen nur aus großen Flaschen, die fest in einem Getränkekasten stehen, starten
• Feuerwerkskörper nicht von Balkonen starten lassen
• nach dem Zünden der Zündschnur rasch entfernen und mindestens 8 m Sicherheitsabstand einnehmen
• Raketen müssen ungehindert aufsteigen können! Vor dem Abschuss die mögliche Flugbahn beachten. Achtung: Baugerüste, gekippte Fenster, Balkone!
• brennbare Gegenstände von Balkonen / Terrassen entfernen und Fenster schließen. Häufig werden Raketen in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere Gegenstände geschossen. So können Brände entstehen.
• Feuerwerkskörper niemals in die Richtung von zuschauenden Personen werfen
• Feuerwerkskörper niemals gebündelt oder gemeinsam zur Explosion bringen, erst recht nicht in Dosen oder Flaschen

Was bedeuten die neuen Richtlinien nun für die Nutzer? Alle europäischen Länder müssen die neue Richtlinie 2007/23/EG umsetzen. Raketen und Böller haben daher eine neue Kennzeichnung. Die besteht aus einer Registriernummer, der Identifikationsnummer und dem CE-Zeichen verbunden mit der Nummer der Stelle, die die Qualitätssicherung überwacht und die Feuerwerkskörper freigibt. Das dürfen in Europa generell acht Stellen. Doch für den deutschen Markt gibt es eine Besonderheit: Hier darf kein Feuerwerk gezündet werden, das nicht zusätzlich zum CE-Zeichen auch noch die Abkürzung BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung) mit einer vergebenen Identifikationsnummer trägt.

Die sieht dann so aus: 0589-F2-1234. Die Ziffer 0589 steht für die BAM als Benannte Stelle, F2 meint Feuerwerk der Kategorie 2, in Deutschland nur an Personen ab 18 Jahre abzugeben. 1234 ist ein Beispiel für eine fortlaufende Ziffer.

Das bedeutet, dass ausländische Hersteller zwar ihre CE-geprüften Waren in allen EU-Ländern verkaufen dürfen, jedoch nicht in Deutschland. Es sei denn, sie erhalten hier zusätzlich zum CE-Zeichen die Identifikationsnummer der BAM.

Bis 2017 sind jedoch auch noch Feuerwerkskörper mit einer alten BAM-Zulassung erlaubt. Die heißen dann z.B.: BAM-PII-1245. Während der Übergangsfrist können also auch solche Raketen noch gekauft werden.

Eine weitere Neuerung ist die Umbenennung von Klassen in Kategorien. Böller und Raketen der Kategorie 1 - keine Abgabe für unter 12-Jährige - sind weniger gefährlich als die der Kategorie 2. Hier darf der Verkauf erst ab 18 Jahren erfolgen.

Alle anderen Kategorien sind allerdings nur was für Profis. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 (Jugendfreies Feuerwerk) findet das ganze Jahr über statt. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) ist nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt.

Wer noch Klärungsbedarf in Sachen neue Richtlinie hat, wird auf den Homepageseiten der BAM fündig:

http://www.bam.de/de/aktuell/presse/pressemitteilungen/pm_2010/pm10_2010.htm

Pressekontakt: Anne Schwierz, Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: a.schwierz@herten.de



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Feuerwerkskörper: Neue EU-Richtlinie 2010

Feuerwerkskörper: Neue EU-Richtlinie 2010

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