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Presseinformation

14. Januar 2011
Naturschutzgebiete in Recke und Mettingen – zugehörige Verordnungen werden aktualisiert
Unterlagen liegen zur Einsicht in Tecklenburg, Recke und Mettingen aus

Kreis Steinfurt/Recke/Mettingen. Die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – beabsichtigt zwei Naturschutzgebietsverordnungen für die Gemeinden Recke und Mettingen zu aktualisieren und neu auszuweisen.

Es handelt sich dabei um die Naturschutzgebiete Recker Moor (Gemeinde Recke) und Mettinger Moor (Gemeinde Mettingen).

Entwürfe der aktualisierten Schutzgebietsverordnungen sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen in der Zeit vom 17. Januar 2011 bis 17. Februar 2011 beim Umweltamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg und bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen zur Einsicht aus.
Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen beim Umweltamt des Kreises Steinfurt vorbringen.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegungen ist im Amtsblatt Nr. 1/2011 des Kreises Steinfurt vom 05.01.2011 erfolgt. Seitdem gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Für weitere Informationen steht das Umweltamt des Kreises Steinfurt (Tel.: 05482 / 70-3321 und -3343) zur Verfügung.

Das Amtsblatt ist unter www.kreis-steinfurt.de in der Rubrik Politik/Verwaltung – Veröffentlichungen einsehbar.




Pressekontakt: Silke Wesselmann, Tel.: 02551/69-2167




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Recker Moor



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de