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Presseinformation

15. Februar 2011
Seit 12. Februar muss Dauergrünland erhalten bleiben
EU-Grenzwert wurde in NRW überschritten, Landwirtschaftsminister reagiert

Kreis Steinfurt. Seit dem 12. Februar gilt in NRW ein Umbruchverbot für Dauergrünland. Darauf weist jetzt das Umweltamt des Kreises Steinfurt hin.

 

Grundlage ist die „Dauergrünlanderhaltungsverordnung“ des Landes NRW, die ihrerseits EU-Recht umsetzt: Brüssel hatte bestimmt, dass sich der Grünlandanteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche gegenüber dem Stand von 2003 um nicht mehr als fünf Prozent verringern dürfe. Da nun in NRW dieser Wert überschritten wurde, ordnete das Landwirtschaftsministerium das Umbruchverbot an.

 

Demnach darf Dauergrünland nicht mehr in eine andere landwirtschaftliche Nutzung überführt werden. Dies betrifft alle Landwirte, die EU-Direktzahlungen erhalten sowie Zuwendungsempfänger, die an flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen.

 

Als Dauergrünland im Sinne der Verordnung gelten alle Flächen, die durch Ein- oder Selbstaussaat zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge waren.

Im Sammelantrag für die EU-Agrarförderung sind diese Flächen an der Codierung der Kulturarten und Nutzung im Nutzungsnachweis identifizierbar.

 

Ein Pflegeumbruch von Dauergrünland zur Grünlanderneuerung mit unverzüglicher Neueinsaat von Grünland fällt nicht unter das Umbruchverbot.

 

Bereits bestehende Umbruchverbote zum Beispiel auf Grund landschaftsrechtlicher oder wasserrechtlicher Regelungen bleiben bestehen.

 

Die Verordnung sieht die Möglichkeit vor, dass auf Antrag bei der Landwirtschaftskammer der Umbruch von Dauergrünland genehmigt werden kann. Dafür muss aber innerhalb desselben Naturraums eine mindestens gleich große Dauergrünlandfläche neu angelegt werden.

 

Das Umbruchverbot wird auch Gegenstand sogenannter Cross-Compliance-Kontrollen sein. Diese Kontrollen sind wichtig für Landwirte, die nur dann ungekürzte EU-Zahlungen erhalten, wenn sie bestimmte Umweltstandards einhalten.

Der Wortlaut der Verordnung findet sich unter www.umwelt.nrw.de.

 

 

Pressekontakt: Silke Wesselmann, Tel.: 0 25 51/69-2167




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Für Dauergrünland gilt ab sofort in NRW ein Umbruchverbot



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de