21. Februar 2011

Gültiger Jagdschein zum neuen Jagdjahr

Untere Jagdbehörde richtet Sonderbüro ein

Kreis Viersen

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Viersen richtet im März ein Sonderbüro ein, damit jeder Jagdscheinbesitzer zum Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April einen gültigen Jagdschein besitzt. Das Büro ist vom 14. bis 25. März montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie montags und mittwochs von 14 bis 15.30 Uhr geöffnet. Es befindet sich im Kreishaus in Viersen, Rathausmarkt 3, Zimmer 1221. Die Mitarbeiter verlängern den Jagdschein und stellen neue Jagdscheine aus. Anträge können per Post übersandt oder persönlich gebracht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist eine Terminabsprache erforderlich.

Wer nicht in Deutschland wohnt, erhält den Jagdschein nur, wenn eine Jagdeinladung für ein Revier im Kreis Viersen vorliegt und gegen Vorkasse. Bei Überweisungen aus dem Ausland ist die Angabe der IBAN-Nummer DE973205000011028560 – BIC SPKRDE 33 erforderlich. Information bei Silke Hönig, Telefon 02162/391337, und Simone Meuser, Telefon 02162/391336.

www.kreis-viersen.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Jagdschein

Am 1. April beginnt das neue Jagdjahr. Dann müssen alle Jäger im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Foto: pixelio/Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

Diese Pressestelle ist Mitglied bei presse-service.de [www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.