01. März 2011

Narrenparty ohne Kater

Kreisjugendamt nimmt Jugendschutz im Karneval ernst

Kreis Viersen

"Bei allem Spaß an der Freud' dürfen die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes nicht außer Acht gelassen werden." Das sagt Silvia Buske vom Kreisjugendamt Viersen. Die fünfte Jahreszeit erreicht jetzt mit Altweibertreiben und Karnevalsumzügen ihren Höhepunkt. Der Kreis Viersen begrüßte die Bemühungen vieler Vereine um die Brauchtumspflege dabei ausdrücklich.

"Gerade im Karneval erleben Kinder und Jugendliche, dass für viele Erwachsene Fröhlichkeit und Alkohol zusammen gehören", sagt Silvia Buske. Gelegentlich animieren Erwachsene unbedacht Minderjährige zum Mittrinken. "Vorbilder prägen", sagt die Frau vom Kreisjugendamt, wo die Vorbereitungen zum Jugendschutz im Karneval zurzeit auf Hochtouren laufen.

So werden alle weiterführenden Schulen im Kreisgebiet angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Silvia Buske: "Sie sollen einen vorbereitenden Elternbrief an die Schüler verteilen." Mit dem Elternbrief erhalten die Betroffenen wichtige Informationen zum Jugendschutz. "Wir appellieren an die Verantwortung der Eltern." Sie sollten darauf achten, wohin ihre Kinder gehen, mit wem sie sich treffen und welche Getränke sie mitnehmen.

Die Kooperation mit Betreibern von Kiosken, Tankstellen, Gaststätten sowie Karnevalsvereinen ist ein wichtiges Standbein im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen. "Veranstalter und Gewerbetreibende, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, müssen mit einem Bußgeld rechnen", sagt Silvia Buske.

Zahlreiche Mitarbeiter des Kreisjugendamtes sind an den dollen Tagen bei verschiedenen Veranstaltungen vor Ort. Sie werden mit den Mitarbeitern der Jugendfreizeiteinrichtungen und der Mobilen Jugendarbeit / Streetwork Ansprechpartner für die Jugend sein. Buske: "Sie werden beobachten, beraten  und unterstützen." Und selbst Aktivitäten und Veranstaltungen anbieten, zum Beispiel am Altweiberdonnerstag mit einer Saftbar im Rathaus Waldniel. Mitarbeiter des Kreisjugendamtes sind auch beim Rathaussturm in Lobberich und im Jugendzelt in Grefrath. Bei den Karnevalsumzügen am Samstag in Bracht und Vorst sowie am Sonntag in Niederkrüchten, Lobberich, St. Tönis und Grefrath sind die Mitarbeiter ebenfalls vor Ort.

Sobald Kinder/Jugendliche alkoholisiert aufgegriffen werden, schalten die Mitarbeiter die Eltern ein. Dabei bleibt es nicht beim einfachen Zurückbringen des Alkoholisierten: Die Eltern erhalten nach Karneval einen Brief mit konkreten Hilfsangeboten.

Noch ein Tipp von Silvia Buske: "Auch alkoholfreie Getränke können schmackhaft sein."

Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes:

  • Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet
  • Alkoholische Getränke, die Branntwein enthalten, dürfen weder an Minderjährige (unter 18 Jahre) abgegeben noch der Verzehr erlaubt werden
  • Bei anderen alkoholischen Getränken (Bier, Wein, Sekt) ist die Abgabe und der Verzehr für Jugendliche ab 16 Jahre erlaubt. 
  • Jugendliche ab 16 Jahre dürfen bis 24 Uhr auf Partys, Tanzabende etc.
  • An Personen unter 18 Jahre dürfen weder Tabakwaren abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden

 

Kontakt:

Bei Fragen können sich Betroffene gerne ans Kreisjugendamt wenden. Unter Telefon 02162/391868  steht Silvia Buske beratend zur Verfügung.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Jeck

Damit die Jugend im Karneval ausgelassen feiern kann, sind ein paar Spielregeln zu beachten. Dazu gehört, dass der Nachwuchs mit Alkohol vorsichtig umgeht. Das Kreisjugendamt gibt Tipps und berät gerne. Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
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