11. März 2011

Angeln nur mit Schein

Kreis Viersen

Ohne gültigen Fischereischein darf in Deutschland niemand seine Angelrute auslegen und angeln. Diesen Schein erhalten Interessierte, wenn sie vor der Unteren Fischereibehörde eine Prüfung abgelegt haben.

Im Kreis Viersen findet am 9. Mai vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde des Kreises Viersen die erste Prüfung 2011 statt. Anträge auf Zulassung müssen bis 8. April bei der Kreisverwaltung, Untere Fischereibehörde, Rathausmarkt 3, in Viersen, eingereicht werden. Die Prüfungsgebühr kostet 50 Euro. Die Teilnehmer müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Prüfungstermin und -ort teilt das Amt nach der Anmeldung mit.

Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung bietet der Rheinische Fischereiverband an. Anmeldung und Infos erteilen Reiner Gube, Telefon 02161/4986385, und Alfred Giesen, Telefon 02162/56919.


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Angler

Nur mit gültigem Fischereischein darf man in Deutschland angeln. Foto: robert babiak@pixelio.de

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