Kreis Steinfurt/Greven. Sämtliche Eilanträge und Beschwerden haben nichts genutzt: Die Gerichte entschieden stets zugunsten des Veterinäramtes und damit gegen einen (ehemaligen) Tierhalter aus dem Kreis Steinfurt. Zur Erinnerung: Am 3. Februar hatten die Kreistierärzte bei einem Gestüt in Greven insgesamt 48 Pferde und 23 Rinder abgeholt und dem Halter ein Haltungs- und Betreuungsverbot auferlegt. Der Grund: Die Tiere waren schlecht ernährt, unzureichend untergebracht und in Gefahr, ernsthaften Schaden zu nehmen. Seither sind sie auf verschiedenen Hofstellen im Kreisgebiet zur Pflege untergebracht. In der Folge ließ der Halter keine Gelegenheit zum Widerspruch aus. Mit Eilanträgen und Beschwerden waren sowohl das Verwaltungsgericht in Münster als auch das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW befasst. Beide bestätigten am Ende: Die Fortnahme der Tiere war rechtens. Im jüngsten Rechtsstreit hatte der Halter versucht, sowohl gegen das Haltungsverbot als auch gegen die „Veräußerungsverfügung" vorzugehen. Letztere hatte das Veterinäramt am 4. März ausgesprochen, um den Verkauf der Tiere in die Wege leiten zu können. Der Halter nahm sein Recht erneut wahr und stellte Eilanträge „dagegen". Am 15. März entschied das Verwaltungsgericht Münster: Beide Eilanträge sind abgelehnt: Das Haltungs- und Betreuungsverbot bleibt bestehen, die „Veräußerungsverfügung ist vollziehbar". Bevor das Veterinäramt nun zur Tat schreitet und die Pferde tatsächlich verkauft, gibt es eine weitere Frist. Gegen beide Beschlüsse kann innerhalb von 14 Tagen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW eingelegt werden. Die Begründung muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung eingereicht werden. Trotz alledem: Um die Kosten für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten, bereitet das Veterinäramt derzeit eine öffentliche Versteigerung vor. Der genaue Termin wird, abhängig vom weiteren Verfahrensgang, rechtzeitig bekannt gegeben.